Schulstartgeld

Förderziele und Fördergegenstand

Das Schulstartgeld ist eine Förderung des Landes für burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen. Die Förderung soll Familien beim Eintritt eines Kindes in die Schullaufbahn finanziell unterstützen und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Förderempfänger*innen

Burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen.

Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in und des Kindes im Burgenland
  • Besuch des schulpflichtigen Kindes der ersten Schulstufe (Volksschule) oder der Vorschulstufe

Förderhöhe und Förderart

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens einmalig 120 Euro pro schulpflichtiges Kind.

Nachweise

  • Aktuelle Finanzamtsmitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe

Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.

Antragstellung

Die Antragstellung kann ab Schulbeginn bis spätestens Ende des Schuljahres erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch

 Online Antrag      Antrag (PDF)      Richtlinie

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos, DW: 3099; Anna Baranyai, DW: 2934; Vanessa Meidl, DW: 2747
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at