Ungültige Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsgebiet
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h im Ortsgebiet gilt für das Straßennetz zwischen den Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende". Der räumliche Bereich des Ortsgebiets muss durch eine Verordnung festgelegt werden. Der Aufstellungsort der Hinweiszeichen zur Kundmachung des Ortsgebietes muss durch die Verordnung gedeckt sein. Wird kein diesbezüglicher behördlicher Verordnungsakt gefunden, so ist eine solche Verordnung nicht vorhanden und gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht.
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 28.12.2011, Zahl E 002/16/2011.130/004
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 28.12.2011, Zahl E 002/16/2011.130/004
"Wischi-Waschi"-Auflage
In einer gewerberechtlichen Genehmigung für einen Gastgarten wurde dem Betreiber vorgeschrieben, dafür zu sorgen, dass "die Nachbarschaft nicht durch zu laute Musik gestört wird". Der Gastwirt wurde wegen Zuwiderhandelns gegen diese Auflage bestraft. Dies zu Unrecht. Eine Bestrafung wegen Nichteinhaltung eines Gebots oder Verbots in einer Auflage ist nämlich nur zulässig, wenn sie sprachlich so klar und ein deutig gefasst ist, dass sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lässt. Diesen Anforderungen entspricht diese Auflage nicht, weil unklar ist, was "zu laute" Musik ist und wann sie für welche Nachbarn "störend" ist. Entgegen dem Gesetz wurden im Auflagentext keine bestimmten vom Betreiber zu treffenden Maßnahmen formuliert. Dem Gebot mangelt es sohin am ausreichend bestimmten Normeninhalt.
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 14.11.2011, Zahl E 015/02/2011.010/002
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 14.11.2011, Zahl E 015/02/2011.010/002
Wirksamkeit eines elektronischen Einspruchs
Sobald ein elektronischer Einspruch gegen eine Strafverfügung am Zentralserver des Amtes der Landesregierung einlangt, ist er wirksam eingebracht. Warum er vom Zentralserver nicht an die BH, die als Einspruchsadressat genannt ist, weitergeleitet wurde, ist egal.
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 30.09.2011, Zahl E 003/13/2011.081/002
Volltext im RIS
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 30.09.2011, Zahl E 003/13/2011.081/002
Volltext im RIS
Grundverkehr: Voraussetzung für eine Negativbestätigung
Die Ausstellung einer Negativbestätigung durch den Vorsitzenden einer Grundverkehrsbezirkskommission setzt voraus, dass offenkundig ist, dass der Rechtserwerb nicht der Genehmigung bedarf. Eine Offenkundigkeit liegt nicht vor, wenn Erhebungen erforderlich sind, ob es sich um land- bzw. forstwirtschaftliche Grundstücke handelt oder ob ein Ausnahmetatbestand nach § 5 Abs. 1 (hier Z. 9 - gartenmäßige Bewirtschaftung) Bgld. Grundverkehrsgesetz vorliegt. Die Erlassung eines diesbezüglichen Feststellungsbescheides bedarf eines Antrages.
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 18.08.2011, Zahl E 124/06/2011.002/004
Volltext im RIS
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 18.08.2011, Zahl E 124/06/2011.002/004
Volltext im RIS
Arbeitsinspektorat (AI): Strafhöhenberufung
Das AI zeigte die Nichteinhaltung der Bauarbeiterschutzverordnung durch ein Unternehmen an. Die BH bestrafte den Geschäftsführer mit einer Strafverfügung, wogegen das AI einen im Arbeitsinspektionsgesetz ausdrücklich vorgesehenen Einspruch erhob. Mit einem Straferkenntnis wurde eine gleich hohe Strafe wie in der Strafverfügung verhängt, wogegen das AI Berufung an den UVS erhob. Der Berufung wurde keine Folge gegeben, da in dem aufgrund eines Einspruchs ergehenden Straferkenntnis keine höhere Strafe als in der Strafverfügung verhängt werden darf. Dies gilt auch bei einem Einspruch des AI als Amtspartei.
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 22.03.2011, Zahl E 023/15/2010.001/004
Volltext im RIS
Erkenntnis des UVS Bgld.
vom 22.03.2011, Zahl E 023/15/2010.001/004
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