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Übermittlung von schriftlichen Anbringen

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegen genommen.
Anbringen per Fax, E-mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt. Damit beginnen auch die behördlichen Erledigungsfristen zu laufen.
Bei der Verwendung des Online - Formularservers wird die erfolgreiche Übermittlung der Eingabe (ihr Eingang) automatisch bestätigt. SPAM - Mails und E-mails, die Computerviren enthalten, gelten als nicht eingebracht, worüber der Übermittler auch nicht informiert wird. Für die Übermittlung von Beilagen von E – Mails werden folgende Formate festgelegt: ASCII -Text, PDF, MS Office Word, MS Office Excel, JPEG-Grafik.

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr


Keine Amtsstunden an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 24.12. und 31.12. und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr