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Unabhängiger Verwaltungssenat

Die unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) in den Ländern sind zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen; dies zusammen mit dem Asylgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof in Wien.

Der UVS ist eine weisungsfreie Verwaltungsbehörde, ein Gericht („Tribunal“) im Sinne des Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und des EG-Vertrages und im Wesentlichen eine Berufungsbehörde. Wenn er als erste Instanz einschreitet (wie bei der Nachprüfung öffentlicher Auftragsvergaben oder bei Maßnahmenbeschwerden), übt er die Rechtskontrolle aus, indem er regelmäßig in der Sache selbst und für die Parteien bindend entscheidet, ob ein bestimmter Verwaltungsvorgang rechtmäßig war. Insoweit unterscheidet er sich von der Volksanwaltschaft, der die Missstandskontrolle obliegt und den Rechnungshöfen, die sich mit der Finanzkontrolle befassen. Er ist eine seit 1991 bestehende Rechtsschutzeinrichtung des Landes, wird aber auch für den Bund tätig.

Der Unabhängige Verwaltungssenat Burgenland entscheidet sowohl durch Einzelmitglieder als auch durch Kammern, die aus drei Mitgliedern bestehen. Wer im Einzelfall zuständig ist, wird in der Geschäftsverteilung ab 14.03.2013  geregelt. Die Mitglieder sind bei ihrer Amtsausübung an keine Weisungen anderer Organe gebunden.

Unabhängiger Verwaltungssenat Burgenland
Landhaus-Neu, Eingang Waschstattgasse
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Telefon: 02682-66811/1100
Telefax: 02682-66811/1177
E-Mail:
post.uvs@bgld.gv.at

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr


Parteienverkehrszeiten:
Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr

Keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr an gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag, 02.11., 24.12. und 31.12. und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr

Bankverbindung:
Kontonummer: 91013054600
BLZ: 51000
Bank Burgenland
IBAN: AT925100091013054600
BIC: EHBBAT2E

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