Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
per Post / Zustelldienst / persönliche Abgabe:
Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am SeeEisenstädter Straße 1a, 7100 Neusiedl am See
per e-mail: bh.neusiedl@bgld.gv.at
per Telefax: 02167/8086
per Telefon: 02167/2521/0 oder 057/600/4299 (Ortstarif)
Online Formularservice: http//www.e-government.bgld.gv.at/formulare/
Der Behördenpostkasten wird an Werktagen täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr - ausgenommen Freitag um 13.00 Uhr entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Hinweis:
Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für das Bürgerservice bzw. den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.
Amtsstunden (Öffnungszeiten)
Montag – Donnerstag:07.30 bis 16.00 Uhr
Freitag:07.30 bis 13.00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
Bürgerservicezeiten (Parteienverkehrszeiten)
Montag – Freitag:08.00 bis 12.00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach telefonischer Vereinbarung
Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.
Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:
| MIME-Type | Dateiendung(en) | Bedeutung |
| text/plain text/html text/xml |
*.TXT *.HTM .*.HTML *.XML |
Reine Textdatei HTML Datei XML Datei |
| application/pdf application/rtf application/msword application/msexcel application/mspowerpoint application/xhtml+xml application/zip |
*.PDF *.RTF *.DOC *.XLS *.PPT *.HTM *.HTML *.XHTML *.ZIP |
Portable Document Format Datei Rich Text Format Datei MS Word Datei MS Excel Datei MS Powerpoint Datei XHTML Datei ZIP Archivdatei |
| image/gif image/jpeg jpeg jpg jpe image/bmp image/tiff |
*.GIF *.JPG *.JPEG *.JPE *.BMP *.TIF *.TIFF |
GIF Datei JPEG Datei Windows Bitmap Datei TIFF Datei |
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Huber
