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Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden

Zahl: GS-01-04-29-14
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Güssing, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:

Postadresse:
Bezirkshauptmannschaft Güssing
Hauptstrasse 1
A-7540 Güssing

persönliche Abgabe:
Bezirkshauptmannschaft Güssing
Hauptstraße 1
A-7540 Güssing
Info- und Einlaufstelle, Erdgeschoß oder Einwurf in den Postkasten beim Eingang

E-Mail-Adresse: bh.guessing@bgld.gv.at
Online Formularservice: http://www.e-government.bgld.gv.at/formulare/
Telefonnummer: +43 (0) 57 600 4691
Telefaxnummer: +43 (0) 3322 42326 4670

Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.
Der Behördenpostkasten wird an Amtstagen (Montag bis Donnerstag täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr und am Freitag um 07.00 Uhr und um 13.00 Uhr) entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.

Parteienverkehr werktags
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)
oder nach Vereinbarung

Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.

Amtsstunden werktags
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, Karfreitag, Allerseelen, 24.12. und 31.12.)

Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.

Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.

Anbringen per Fax, E-mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.

Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:

MIME-Type Dateiendung(en) Bedeutung
text/plain
text/html
text/xml
*.TXT
*.HTM .*.HTML
*.XML
Reine Textdatei
HTML Datei XML Datei
application/pdf
application/rtf
application/msword
application/msexcel
application/mspowerpoint
application/xhtml+xml
application/zip
*.PDF
*.RTF
*.DOC, *DOCX
*.XLS, *XLSX
*.PPT, *PPTX
*.HTM *.HTML *.XHTML
*.ZIP
Portable Document Format Datei
Rich Text Format Datei
MS Word Datei
MS Excel Datei
MS Powerpoint Datei
XHTML Datei
ZIP Archivdatei
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*.TIF *.TIFF
GIF Datei
JPEG Datei
Windows Bitmap Datei
TIFF Datei

Der Bezirkshauptmann:
Mag. Grandits eh.