Das Landesamtsblatt ist nach den Bestimmungen des Burgenländischen Verlautbarungsgesetzes 1990 das Amts- und Informationsblatt für das Burgenland.
Im Landesamtsblatt für das Burgenland werden neben den in sonstigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Kundmachungen unter anderem
- generelle ausschließlich an nachgeordnete Verwaltungsorgane ergehende Anordnungen, soweit sie für einen größeren Personenkreis von Bedeutung sind,
- Rechtsverordnungen und Verwaltungsverordnungen von Bundesbehörden und Gemeindebehörden
- und sonstige Kundmachungen, Mitteilungen u. dgl. von Landesdienststellen sowie von Bundesdienststellen, Gemeindeämtern und anderen Stellen (z.B. Verein, Genossenschaften) wenn an der Verlautbarung ein öffentliches Interesse besteht,
verlautbart.
