Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: ND-1-1-137-4-2010
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
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Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: GS-01-04-29-14
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Güssing, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
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Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Güssing, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: JE-01-01-87-8
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
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Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: LAD-GS-B522-10006-14-2011
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an das Amt der Burgenländischen Landesregierung und für alle Behörden, deren Geschäfte vom Amt der Burgenländischen Landesregierung besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
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Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an das Amt der Burgenländischen Landesregierung und für alle Behörden, deren Geschäfte vom Amt der Burgenländischen Landesregierung besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: EU-01-09-6-22
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
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Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
