Kundmachung: 5-N-B-4211/30-2011
Mit ho. Bescheid vom 26. September 2011, Zl. 5-N-B-4211/29-2011, wurde festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben (Erhöhung der PkW-Abstellplätze sowie Busparkplätze) beim Märchenpark Neusiedlersee/St. Magarethen nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.
mehr
Kundmachung der Prüfungstermine über die Grundqualifikation gemäß Kraftfahrliniengesetz, Gelegenheitsverkehrsgesetz und Güterbeförderungsgesetz für das Jahr 2012
Kundmachung: 5-V-A7931/131-2011
Gemäß § 3 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB, BGBl. II Nr. 139/2008 werden für die Ablegung der Prüfung über die Grundqualifikation für bestimmte Fahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (LKW oder Omnibusse) folgende Prüfungstermine ausgeschrieben.
mehr
Gemäß § 3 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB, BGBl. II Nr. 139/2008 werden für die Ablegung der Prüfung über die Grundqualifikation für bestimmte Fahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (LKW oder Omnibusse) folgende Prüfungstermine ausgeschrieben.
Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: MA-01-02-57
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
mehr
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß §13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zahl: OP-01-02-8-19
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
mehr
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf und für alle Behörden, deren Geschäfte von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf besorgt werden, stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 1 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
mehr
