Kundmachung betreffend den Verkehr zwischen Beteiligten und Behörden
Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Zur rechtswirksamen Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 2 und 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG an die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung stehen folgende Übermittlungsformen zur Verfügung:
Postadresse:
Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung
Ing. Julius Raab-Straße 1
A-7000 Eisenstadt
persönliche Abgabe:
Ing. Julius Raab-Sraße 1
A-7000 Eisenstadt
Infostelle oder Einlaufstelle, Erdgeschoß, Einwurf in den eingerichteten Behördenpostkasten links vor dem Eingang
E-Mail-Adresse: bh.eisenstadt@bgld.gv.at
Online Formularservice: http://www.e-government.bgld.gv.at/formulare/ Telefonnummer: +43 (0) 2682 706 oder (0) 57 600 0
Telefaxnummer: +43 (0) 2682 706 4177
Mündliche oder telefonische Anbringen werden, außer bei Gefahr im Verzuge, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten entgegengenommen.
Parteienverkehr werktags
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, 24.12. und 31.12.) oder nach Vereinbarung
Schriftliche Anbringen in Papierform werden nur während der Amtsstunden entgegengenommen.
Der Behördenpostkasten wird an Werktagen täglich um 7.30 Uhr und um 16.00 Uhr, - ausgenommen Freitag um 13.00 Uhr - entleert. Außerhalb der Amtsstunden in den Behördenpostkasten eingeworfene Schriftstücke gelten erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht.
Amtsstunden werktags
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
(ausgenommen gesetzliche Feiertage, 24.12. und 31.12.)
Bei der Verwendung des Online-Formularservice wird der Einschreiterin oder dem Einschreiter nach erfolgreicher Übermittlung eine automatisierte Eingangsbestätigung übermittelt.
Langt ein Anbringen per E-Mail an einer nicht kundgemachten E-Mail-Adresse der Behörde ein, so wird es auf Gefahr der Einschreiterin oder des Einschreiters an die kundgemachte Adresse weitergeleitet.
Anbringen per Fax, E-mail oder über den Online-Formularserver, die außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt, womit behördliche Erledigungsfristen zu laufen beginnen.
Bei der Übermittlung von Anbringen per E-Mail oder über das Online-Formularservice können der Eingabe auch Beilagen in Form elektronischer Dokumente angeschlossen werden. Eine Beilage muss einem der folgenden Dateiformate (MIME-Typen) entsprechen:
| MIME-Type | Dateiendung(en) | Bedeutung |
| text/plain text/html text/xml |
*.TXT *.HTM .*.HTML *.XML |
Reine Textdatei HTML Datei XML Datei |
| application/pdf application/rtf application/msword application/msexcel application/mspowerpoint application/xhtml+xml application/zip |
*.PDF *.RTF *.DOC, *DOCX *.XLS, *XLSX *.PPT, *PPTX *.HTM *.HTML *.XHTML *.ZIP |
Portable Document Format Datei Rich Text Format Datei MS Word Datei MS Excel Datei MS Powerpoint Datei XHTML Datei ZIP Archivdatei |
| image/gif image/jpeg jpeg jpg jpe image/bmp image/tiff |
*.GIF *.JPG *.JPEG *.JPE *.BMP *.TIF *.TIFF |
GIF Datei JPEG Datei Windows Bitmap Datei TIFF Datei |
Die Bezirkshauptfrau:
Dr.in Franziska Auer
- Kundmachung EU-01-09-6-22 79.2 KB
