Bundesluftreinhaltegesetz
Verbrennen nicht biogener und biogener Materialien außerhalb von Anlagen - BGBl. I Nr. 137/2002 i.d.F. BGBl. I Nr. 77/2010
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Gesetz über die Mindestabstände zu fremden Grundstücken
Folgende Mindestabstände sind bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern oder ähnlichen Gewächsen auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zum Nachbargrundstück einzuhalten. - LGBl. Nr. 16/1989
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Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-UVP-G
Das UVP-Gesetz gilt für bestimmte, größere Vorhaben mit Umweltrelevanz, die im Anhang 1 des Gesetzes angeführt sind. Es zielt auf eine gesamthafte (integrative) Beurteilung zur Überwindung der im Umweltrecht herrschenden Zersplitterung und auf eine aufgabenspezifische Beteiligung der Allgemeinheit ab. - BGBl. Nr. 697/1993 idgF
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