Geschützte Lebensräume
Geschützte Lebensräume dienen der Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang I und im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen angeführten und im Burgenland gefährdeten, natürlichen Lebensraumtypen von besonderem Interesse sowie die angeführten Arten durch Ausweisung von geeigneten Lebensräumen.
