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Geschützte Lebensräume

Geschützte Lebensräume dienen der Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Anhang I und im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen angeführten und im Burgenland gefährdeten, natürlichen Lebensraumtypen von besonderem Interesse sowie die angeführten Arten durch Ausweisung von geeigneten Lebensräumen.

Hölzlstein © Land Burgenland

Geschützter Lebensraum Hölzlstein

KG Oggau, LABI. Nr. 289/1997
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Mattersburger Kogel © Land Burgenland

Geschützter Lebensraum Mattersburger Kogel

KG Mattersburg, LABl. Nr. 263/1997
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Rochuskapelle in St. Georgen © Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stotzinger Heide © Amt der Burgenländischen Landesregierung

Geschützter Lebensraum Stotzinger Heide

KG Stotzing, LGBl. Nr. 53/2006
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Weisses Kreuz © Land Burgenland

Geschützter Lebensraum Weißes Kreuz

KG. Großhöflein, LGBl. Nr. 72/2010
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