Erforderliche Unterlagen für ein Ansuchen nach § 52 AWG 2002 (mobile Behandlungsanlage)
Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Vorhabens:
- Bezeichnung der Anlage (z.B. Shredder), Angabe der Type, sowie Name und Anschrift des Herstellers
- Technische Beschreibung der mobilen Anlage, jedenfalls mit Angaben über:
- Bezeichnung der Anlage (z.B. Shredder,..)
- Name und Anschrift des Herstellers
- Typenangabe
- Mechanische Nutzleistung (angegeben in kW)
- Betriebsart (z.B. elektrisch, dieselbetrieben, gasbetrieben)
- Maschinennummer
- Motornummer
- Beantragte Kapazität der Anlage
Angaben über die zu behandelnden Abfallarten und die Behandlungsverfahren:
- Arbeits- bzw. Betriebsablauf (Darstellung der Behandlungsprozesse, der Eingangs- und Übernahmekontrolle, Stoffflussdiagramm, etc)
- Beschreibung der Dokumentation über die übernommenen Abfälle, Behandlung und Verbleib
- Betriebszeiten
- Angaben über sonstige Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, die gemeinsam mit der mobilen Behandlungsanlage eingesetzt werden
- Beschreibung der Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung
- Beschreibung der sonstigen Betriebsmittel (z.B. Treibstoffe) einschließlich Lagerung unter Beilage von Sicherheitsdatenblättern allenfalls unter Beifügung einer Tabelle, in der maximal gelagerte Mengen und besondere Gefahrenmerkmale aufgelistet sind
- Angaben über die zu behandelnden Abfälle:
feste Abfälle
| Schlüssel-nummer gemäß ÖNORM S 2100 1 | Be-zeichnung Abfallart | Be-schreibung |
Schadstoff-gehalte im Eluat *) |
Schadstoff-gehalte gesamt *) | Durchsatz pro Zeitraum | Körnung *) | besondere Gefahren-merkmale *) |
*) soweit relevant
flüssige und pastöse Abfälle
| Schlüssel-nummer gemäß ÖNORM S 2100 2 | Be-zeichnung Abfallart | Be-schreibung | pH-Wert | Art der halogenierten Lösungsmittel *) | Durchsatz pro Zeitraum | Feststoffanteil *) | besondere Gefahren-merkmale *) |
*) soweit relevant
Allgemeine Angaben über die Aufstellungsorte:
- Angaben über den Untergrundaufbau und die bauliche Gestaltung der Aufstellungsfläche (z.B. Befestigung)
- Sonstige Bedingungen im Hinblick auf Anrainerschutz (Abstände etc)
Anlagenbeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen:
- Anlagenbeschreibung über die technischen Einzelheiten der Anlage inkl. Brandschutzvorkehrungen
- Anlagenpläne inkl. Aufstellungsschema mit Bezeichnung der einzelnen Anlagenteile
Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden anfallenden Abfälle und der Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung (Abfallwirtschaftskonzept nach § 10 Abs 3 AWG 2002):
Nach diesem hat das Konzept Folgendes zu enthalten:
- Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und einer Auflistung sämtlicher Anlagenteile
- Eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs
- Eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs
- Organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften und
- Eine Abschätzung der zukünftigen Betriebsentwicklung
Beschreibung der zu erwartenden Emissionen der Behandlungsanlage und Angaben über die Vermeidung oder, sofern dies nicht möglich ist, die Verringerung der Emissionen:
- gas- und partikelförmige Emissionen in die Luft aus Punktquellen (Abgas aus Feuerungsanlagen, entstaubte Abluft aus Zerkleinerungsanlagen, lösemittelbeladene Abluft aus Lagerung etc) unter An-gabe der Parameter, Konzentrationen, Frachten, Minderungsmaßnahmen und Emissionsdauer pro Tag, Woche etc
- gas- und partikelförmige Emissionen in die Luft aus diffusen Quellen unter Angabe der Parameter, Herkunft, Körnung (bei Staub) , Minderungsmaßnahmen etc
- Emissionen durch Fahrzeuge (im Rahmen der mobilen Behandlungsanlage eingesetzten Lkws, Rad-lader, Bagger, etc) unter Angabe der Emissionsdaten je Fahrzeugtyp sowie Dauer und Anzahl der Fahrbewegungen ; Angabe der Fahrbewegungen der Arbeiter/Angestellten bei Zu- und Abfahrt
- Emission von geruchsbeladener Abluft aus diffusen und punktförmigen Quellen (Herkunft, Emissionszeitraum und Dauer, Minderungsmaßnahmen etc)
- Lärmemissionsangaben über die Behandlungsanlage und der damit im Zusammenhang stehenden technischen Einrichtungen
- Erschütterungen und Schwingungen
Die Angaben sind in einem eigenen Kapitel unter Auflistung der tatsächlichen Konzentrationen und der Frachten im Reingas unter Angabe der Bezugsgrößen und der Abgasreinigungsmaßnahmen und des Abluftvolumens vorzugsweise in einer Tabelle ersichtlich zu machen. In einem Übersichts-Anlagenplan (siehe Punkt „Anlagenbeschreibung mit den erforderlichen Plänen und Skizzen“) sind die Emissionsstellen örtlich zu kennzeichnen.
| Parameter | diffus/ punktuell | Konzentration [mg/m3] | Fracht [g/h] | Zeitdauer der Emission (Betriebs-stunden) | Emissions-minderungs- maßnahmen |
|
Staub |
p |
15 |
200 |
5 h/d |
Gewerbefilter |
| Staub |
diffus |
- |
- |
3 h/d |
Befeuchten, Abdecken, Schürzen |
| NOX |
p |
120 |
gestufte Verbrennung, Iow-NOX-Brenner | ||
| geruchs-beladene Abluft |
diffus |
8 h/d |
Unterdruck in der Halle; Biofilter |
Beschreibung der Maßnahmen nach Beendigung der Behandlung an einem Standort:
- Beseitigung der Anlagen(teile), Zwischenlager, Hilfseinrichtungen
- Wiederherstellung bzw. Rückbau der Untergrundbefestigung
- Nachweis, dass keine Kontaminationen entstanden/ verblieben sind (Beprobungen, Analysen etc)
Anmerkungen:
- Die Unterlagen sind dem Antrag 4-fach anzuschließen, jedoch kann die Behörde die Vorlage zusätzlicher Ausfertigungen der Antragsunterlagen verlangen.
- Unterlagen, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten, sind besonders zu kennzeichnen.
- Die Behörde behält sich die Vorlage weiterer Beschreibungen und Pläne entsprechend dem jeweiligen Betriebstyp und den möglichen Auswirkungen vor.
