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Ablaufschema für private Katastrophenschäden

  • Antragsstellung spätestens 5 Wochen nach Schadenseintritt beim Gemeindeamt – Bestätigung der Daten durch Unterschrift Bürgermeister
  • Gesammelte Weiterleitung der Schadensmeldungen durch die Gemeinde spätestens 6 Wochen nach Schadenseintritt an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 4a, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
  • Begutachtung des Schadens durch Sachverständige des Amtes der Burgenländischen Landesregierung unmittelbar nach Eingang der Meldung
  • Belegeinreichung spätestens 3 Jahre nach Schadenseintritt in max. Höhe des Schadensgutachtens beim Amt der Burgenländischen Landesregierung

Notwendige Beilagen

  • Liste mit allen beschädigten Vermögensbestandteilen
  • Einkommensnachweis des/der Geschädigten plus des Lebenspartners, dies kann sein:
    • Jahreslohnnachweis
    • Pensionsnachweis
    • Umsatzsteuerbescheid
    • Einheitswertbescheid
  • Bestätigung der Versicherung über die gewährte Versicherungssumme (kann auch nachgereicht werden)
  • Bei Flurschäden zusätzlich: Mehrfachantrag bzw. ein sonstiger geeigneter Nachweis der Bewirtschaftung