Katastrophenbeihilfe
Das Land Burgenland fördert die Behebung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurrung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können jedoch nicht anerkannt werden, soweit sie versicherungsfähig gewesen sind.
Außergewöhnlich sind die Schäden, wenn durch die Naturkatastrophe schwere Zerstörungen an der Substanz hervorgerufen werden und diese in der Regel über den Kreis einzelner Schadensfälle hinausgehen.
Gefördert werden durch solche Ereignisse ausgelöste Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.
Information für Geschädigte
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
- ihre Wohnsitzgemeinde
- ihre Bezirkshauptmannschaft
- ihre Fachabteilung / Abteilung 4a beim Amt der Bgld. Landesregierung
erreichbar unter: 057 - 600 / 2423 oder 2948
Details und Richtlinien
Nähere Details wurden im Katastrophenfondsgesetz des Bundes (Katastrophenfondsgesetz 1996 (Strukturanpassungsgesetz 1996 /BGBl.Nr. 201/1996 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2007) und in den Allgemeinen Richtlinien zur Förderung der Behebung von Katastrophenschäden festgelegt.
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Beihilfe aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Behebung der erlittenen Katastrophenschäden (.pdf)
- Antrag auf Gewährung einer Beihilfe aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Behebung der erlittenen Katastrophenschäden (.doc)
- Abrechungsformblatt - Beilage zum Antrag (.pdf)
- Ablaufschema für private Katastrophenschäden
