E-H

E

EAGFL
„Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft“.
Die unter „Garantie“ vergebenen Mittel sind obligatorisch und werden für marktordnungsbezogene Ausgaben eingesetzt. Unter „Ausrichtung“ werden Maßnahmen, die der Strukturverbesserung oder Produktivitätssteigerung dienen, finanziert.

ECOFIN
Bezeichnung für Rat der Europäischen Union („Europäischer Ministerrat“), wenn die Mitgliedstaaten durch ihre Wirtschafts- und FinanzministerInnen vertreten werden.

ECU
„European Currency Unit“.
frühere Europäische Währungseinheit, die mit dem Europäischen Währungssystem (EWS) 1979 eingeführt wurde. Der ECU war ein aus 12 EU-Währungen gebildeter Währungskorb; ist in den Euro übergeführt worden.

EEA
„Einheitliche Europäische Akte“.
1986 zwischen den EG-Mitgliedstaaten geschlossener Vertrag, mit dem Änderungen und Ergänzungen der bis dahin geltenden EG-Verträge vorgenommen wurden.

EFRE
„Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung“.
Seit 1986 durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) verankertes zentrales regionalpolitisches Instrument der Gemeinschaft, mit dem die strukturelle Anpassung rückständiger Gebiete bzw. die Umstellung alter Industriegebiete und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in ländlichen Gebieten vorangetrieben werden soll. (vgl. Interreg, Leader)

EFTA
„European Free Trade Association“ (Europäische Freihandelszone)
Ein Wirtschaftsbündnis, 1959 von jenen demokratischen europäischen Staaten gegründet, die nicht Mitglied der EWG werden wollten.

EG
„Europäische Gemeinschaft“
Seit Inkrafttreten des „Vertrages über die Europäische Union“ offizielle Bezeichnung der früheren EWG.

EGKS
„Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“;
1951 in Paris gegründet.

EIB
„Europäische Investitionsbank“
Strukturentwicklungsbank mit Sitz in Luxemburg zur Finanzierung privater und öffentlicher Vorhaben im Industrie-, Energie- und Infrastrukturbereich. Mitglieder der EIB sind die Staaten der EU.

EIC
„Euro-Info-Centre“
Informations- und Beratungsstellen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in allen die Gemeinschaft und den Binnenmarkt betreffenden Fragen.

Einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD)
Das EPPD bildet die strategische Grundlage für die Ziel 1 – Förderungen im Burgenland. Es enthält neben allgemeinen Angaben, Durchführungsbestimmungen, Finanzpläne und der Ex-ante-Evaluierung entsprechende Ziele, Strategien und Schwerpunktbeschreibungen. Dieses Dokument wurde vom Land Burgenland ausgearbeitet und am 07. April 2000 von der EK genehmigt.

EK
„Europäische Kommission“
Ausführendes Organ der EU mit Sitz in Brüssel. Aufgaben: Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen an den Rat der EU und Durchführung der Ratsbeschlüsse, Rechtsetzung mittels Verordnungen und Verwaltung der Fonds und Programme.

Empfehlung
Im EWG- und EURATOM-Bereich ein rechtlich nicht verbindlicher Rechtsakt, der entweder von der Kommission oder vom Rat aus eigener Initiative gegenüber einem Mitgliedstaat oder dem jeweils anderen Organ abgegeben wird.

Entscheidung
Verbindlicher Rechtsakt, der sich nur an einzelne Mitgliedstaaten, Personen oder Unternehmen richtet.

Entschließung
Rechtlich nicht verbindliche, politisch aber oft bedeutsame und programmatische Willensäußerung des Europäischen Rates, des Rates der EU oder des Europäischen Parlaments.

EP
„Europäisches Parlament“
Aufgabenschwerpunkte der in Direktwahlen gewählten Abgeordneten: Mitwirkung an der Rechtssetzung, Kontrolle von Kommission und Rat durch Anfragen und Untersuchungsausschüsse, weitreichende Befugnisse als Haushaltsbehörde.

ER
„Europäischer Rat“
Höchstes beschlussfassendes Organ der EU, das mindestens zweimal jährlich zu Grundsatzfragen der europäischen Politik tagt und in sog. Schlussfolgerungen die Leitlinien zur Entwicklung der Gemeinschaft vorgibt.

Ergänzung zur Programmplanung (EzP)
Die EzP ist das operative Umsetzungsinstrument für die Ziel 1 – Förderungen im Burgenland. Sie enthält eine genaue Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen und eine Auflistung der maßnahmenverantwortlichen Förderstellen. Diese sind für die Abwicklung des Programms auf der Ebene der Einzelprojekte pro Maßnahme zuständig und fungieren als Anlaufstelle für Projektträger. Die bei der Stabsstelle Europabüro und Statistik der Burgenländischen Landesregierung für die Koordination des Ziel 1 – Programms installierte EU-Verwaltungsbehörde übermittelte dieses Dokument per 05. Juli 2000 der EK.

ERP-Fonds
aus den seinerzeitigen Counterpart-Mitteln im Zuge der Marshall-Plan-Hilfe dotierter Fonds mit dem Ziel, der österreichischen Wirtschaft Mittel zur Rationalisierung und zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit zur Verfügung zu stellen.

ESF
„Europäischer Sozialfonds“
Der ESF ist eng mit den anderen Strukturfonds (EAGFL, EFRE) verknüpft und dient wie diese dem Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der Gemeinschaft.

EU
„Europäische Union“
Begründet mit Inkrafttreten des „Vertrages über die Europäische Union“. Sie umfasst EG, EGKS und EURATOM, außerdem zusätzliche Bereiche der Regierungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Außen- und Sicherheitspolitik, in Justiz- und Innenpolitik. Die EU hat, anders als die EG, keine Rechtspersönlichkeit.

EuGH
„Europäischer Gerichtshof“
Ist für die Auslegung und Anwendung des gesamten EG-Rechts zuständig.

EURATOM
„Europäische Atomgemeinschaft“
1957 („Römische Verträge“) gegründete Europäische Gemeinschaft zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

EUREGIO
Europäische Region, d.h. grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten und Regionen.

EURO
Bezeichnung für die neue einheitliche europäische Währung.
Wurde bei der Tagung des Europäischen Rates am 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid beschlossen.

Europaabkommen
Solche Abkommen bestehen derzeit zwischen der EU und 10 assoziierten MOEL, nämlich Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien und den baltischen Staaten und Slowenien. Das Kernstück dieser Abkommen bildet der handelspolitische Teil, welcher die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und dem assoziierten MOEL während einer etwa 10-jährigen Übergangsperiode vorsieht. Aufgrund ihres Charakters eines „Gemischten Abkommens“, dessen Inhalt sowohl in die EU-Zuständigkeit als auch in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten fällt, bedarf es einer Ratifikation sowohl auf EU- als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten.

Europarat
1949 gegründet. Keimzelle der europäischen Einigung, Hüter der gemeinsamen Werte, der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Wichtiges Forum zur Schaffung gemeinsamer Rechtsgrundlagen und der kulturellen Zusammenarbeit.
40 Mitgliedstaaten.

Europartenariat
Veranstaltung von halbjährlich stattfindenden Kontaktbörsen zur Anbahnung von Partnerschaften zwischen KMUs der gastgebenden Regionen und solchen aus den übrigen Mitglieds- und Drittstaaten.

Europol
„European Police“
Spezielle Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag, die durch den Vertrag über die EU geschaffen wurde. Aufgabe: Bekämpfung des Drogenhandels, der internationalen Kriminalität und des Terrorismus.

Eurostat
Statistisches Amt der Europäischen Union.
Evaluierung
Bewertung der Fördereffekte anhand von Indikatoren.
Eine Evaluierung kann entweder von diesen selbst (Selbstevaluierung) oder durch externe Experten vorgenommen werden; meist wird eine Kombination beider Vorgangsweisen gewählt.

EWG
„Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“
1957 von den EGKS-Staaten in Rom gegründet. Ab 1.Nov.1993 offiziell: Europäische Gemeinschaft (EG)

EWIV
"Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung"
Die EWIV stellt ein wichtiges Element der europäischen Zusammenarbeit dar, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich an gemeinschaftsweiten Projekten beteiligen möchten, denn die Internationalisierung der Gemeinschaftstätigkeit von KMU trägt wesentlich zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei. Über die Förderung der Europäisierung der Unternehmen können die EWIV zur Stärkung des Potentials zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU beitragen.

EWR
„Europäischer Wirtschaftsraum“
Bezeichnung für den Zusammenschluss von EU und EFTA-Staaten (ohne Schweiz) zu einem Binnenmarkt.

EWS
„Europäisches Währungssystem“
Seit 1979 in Kraft befindlicher Stufenplan mit dem Ziel relativer Währungsstabilität und enger währungspolitischer Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten.

EZB
„Europäische Zentralbank“
Wurde am 1.Juni 1998 errichtet; Sitz in Frankfurt am Main.
Sie stellt sicher, dass die dem Eurosystem und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) übertragenen Aufgaben entweder durch ihre eigene Tätigkeit nach Maßgabe ihrer Satzung oder durch die nationalen Zentralbanken erfüllt werden. Gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

F

FGG
"Finanzierungsgarantie-Gesellschaft m.b.H."
ehemaliger Entwicklungs- und Erneuerungsfonds; Garantiegesellschaft des Bundes zur Abdeckung wirtschaftlicher Risken bei der Finanzierung von Investitionen österreichischer Unternehmen, Schaltstelle des Krisenmanagements und Investitionsgesellschaft in den Reformstaaten.

FIAF
„Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei“

Fonds
Für bestimmte staatliche Aufgaben zur Verfügung stehende Geldmittel (z.B. Wasserwirtschaftsfonds, Familienlastenausgleichsfonds, etc.)

Förderrichtlinie
beinhaltet Ziele, Gegenstand, Umfang und Art der Förderung sowie die Abwicklungsmodalitäten; für jede Förderaktion sind Förderrichtlinien wesentliche Grundlage.

Freihandelszone
Für die Freihandelszone ist charakteristisch, dass sie mangels Notwendigkeit eines gemeinsamen Außenzolls ihren Mitgliedern den Vorteil der Autonomie der nationalen Zoll und Außenhandelspolitik bietet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von Ursprungszeugnissen und Ursprungsregeln.

FTA
„Foreign Trade Association“
Die seit 1977 bestehende Außenhandelsvereinigung hat das Ziel, die außenhandelspolitischen Rahmenbedingungen für den internationalen Warenhandel (z.B. Abbau der Zölle) zu verbessern.

G

GAP
„Gemeinsame Agrarpolitik“
Die im Vertrag festgelegte Politik der Gemeinschaft im Landwirtschaftsbereich mit folgenden Zielen: Erhöhung der Produktivität, Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die in der Landwirtschaft beschäftigten, Verminderung von Preisschwankungen, Sicherung der Versorgung, etc.

GASP
„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“
Bezeichnung für die europäische außen- und sicherheitspolitische Kooperation (Nordatlantikpakt – NATO, Westeuropäische Union – WEU, Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – KSZE)

GATT
„General Agreement on Tariffs and Trade“
Ein Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen von über 100 Staaten mit dem Ziel, einen freien Welthandel durch den Abbau von Handelshemmnissen zu erreichen.

GD
„Generaldirektion“
Bezeichnung für die Hauptabteilungen der Kommission; vergleichbar mit nationalen Ministerien.

Gemeinschaftsinitiative (GI)
Förder- oder Aktionsprogramm, das über den Rahmen der Strukturfonds hinaus zur Lösung von Problemen, die sich aus der Verwirklichung von Gemeinschaftspolitiken ergeben, beitragen soll.
Gemeinschaftsinitiativen werden von der Kommission vorgeschlagen und finanziert, vom Rat beschlossen und von den Mitgliedstaaten selbständig durchgeführt.

Grünbuch
die Kommission legt darin bestimmte Themen von europäischem Interesse als Diskussionsgrundlage fest.

GIP
"Büro für Gemeinschaftsinitiativen und Programme der EU"

Gründerstaaten
Die Wurzeln der europäischen Gemeinschaft in ihrer heutigen Zusammensetzung gehen bis in das Jahr 1950 zurück, als die sechs Gründerstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) zunächst einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl schufen, um dann, im Jahre 1957 eine Wirtschaftsgemeinschaft mit freiem Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr zu gründen.

Gründungsverträge
1951 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Luxemburg den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der ihren Kohlebergbau und ihre Stahlindustrie in der Montanunion zusammenfasste und mit eigenen Organen versah.
1954 scheiterten die Pläne für eine Zusammenschluss auch im militärischen und politischen Bereich, und die Mitgliedstaaten beschränkten sich auf das Machbare: die Integration im wirtschaftlichen Bereich.
1957 wurde in Rom der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Römer Verträge) abgeschlossen, bei dem zwei weitere (wirtschaftliche) Gemeinschaften mit je eigenen Organen gegründet wurden: die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) zur friedlichen Nutzung der Atomenergie und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit dem Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes.
1967 schloss man die Organe der drei Europäischen Gemeinschaften zu einer einzigen Organisation zusammen, von diesem Zeitpunkt an nur noch die „Europäische Gemeinschaft“ genannt.
1985 wurden mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die Verwirklichung des Binnenmarktes endgültig im Vertrag verankert, und die Grundlagen für eine gemeinsame europäische Außenpolitik geschaffen.
1993 zeichnete der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) den Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion vor und führte den Aufgabenbereich der EU - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - ein.
Am 1. Mai 1999 trat der Vertrag von Amsterdam in Kraft, der die dritte große Vertragsänderung darstellt (nach EEA und Vertrag von Maastricht).
Er verfolgt vier große Ziele: Beschäftigungspolitik und Bürgerrechte zu zentralen Anliegen der Europäischen Union zu machen; die letzten Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen und die innere Sicherheit zu erhöhen; es Europa zu ermöglichen, in der Welt ein Wort mitzureden; angesichts der bevorstehenden Erweiterung die Organe der Europäischen Union effizienter zu gestalten.
Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza von den Außenministern der 15 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es handelt sich hierbei um die Änderungen des EU-Vertrages und des EG-Vertrages und hängt unmittelbar mit der bevorstehenden EU-Erweiterung zusammen. Im Vertrag von Nizza sollen die institutionellen Bestimmungen im Hinblick auf die bevorstehende Erweiterung gezogen werden. Das Inkrafttreten dürfte bei Ende 2002/Anfang 2003 liegen.

H

Harmonisierung
Abstimmung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sowie von Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der EU.