A-D

A

Acquis communautaire
Sog. „gemeinschaftlicher Besitzstand“.
Bezeichnung für das gesamte geltende Gemeinschaftsrecht, das im Falle eines Beitritts vom neuen Mitgliedstaat übernommen werden muss.

Additionalität
Grundsatz beim Einsatz von Strukturfondsmitteln. Der Mitgliedstaat muss weiterhin so viele Mittel in den Zielgebieten einsetzen wie in den Jahren zuvor.

AdR
"Ausschuss der Regionen";
aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zusammengesetzter Ausschuss zur Interessensvertretung der Regionen beim Rat der Europäischen Union; wird obligatorisch durch den Rat oder die Kommission in den Bereichen, die von regionalem Interesse sind, befaßt; kann auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben.

AGEG
Arbeitsgemeinschaft europäischer Grenzregionen

Agenda 2000
Auf dem Europäischen Rat vom 26. März 1999 in Berlin haben die Staats- und Regierungschefs eine politische Einigung über die Agenda 2000 erzielt. Die Agenda 2000 bezeichnet ein Aktionsprogramm, das darauf abstellt, die Gemeinschaftspolitik in den verschiedenen Bereichen wirksamer zu gestalten und einen neuen Finanzrahmen für den Zeitraum 2000 – 2006 festzulegen, damit die Europäische Union für die bevorstehende Erweiterung gerüstet ist.

AKP-Staaten
Staaten des Afrikanischen, Karibischen, Pazifischen Raumes, die eine besondere Förderung der EU erhalten.

Aktionsprogramme
Die Kommission vergibt auch Förderungen für einzelne Programme (z.B Pilotprojekte und Studien), insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt-, Sozial-, Bildungs- und Wissenspolitik.

AMS
"Arbeitsmarktservice"
Serviceeinrichtung für Arbeitssuchende und Unternehmen im Eigentum der Republik Österreich und der Sozialpartner

Assoziierungsabkommen
Als Assoziierungsabkommen (auch Assoziationsabkommen) werden völkerrechtliche Verträge bezeichnet, bei denen sich der Vertragspartner an eine zwischennationale oder supranationale Gemeinschaft bindet, jedoch nicht (Voll-) Mitglied der Gemeinschaft wird. Dem assoziierten Partner werden dabei Rechte und Pflichten eingeräumt. Assoziierungsabkommen sind allgemein in der Handelspolitik üblich.
Die Europäische Kommission besitzt unter Einbeziehung eines vom Rat bestellten Ausschusses die Kompetenz zur Verhandlung von Assoziierungsabkommen. Diese werden dann als gemischte Abkommen nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom Rat einstimmig beschlossen und den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt.

B

Beitrittspartnerschaften
Die Beitrittspartnerschaften, die ein wesentliches Element der Einleitung des Beitrittsprozesses darstellen und in einem einheitlichen Rahmen alle Formen der Hilfe der Gemeinschaft für diese Länder bereitstellen, sollen diese insbesondere in die Lage versetzen, die vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten Beitrittskriterien voll und ganz zu erfüllen. Die kurz- und mittelfristigen Ziele betreffen Bereiche wie die Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaates, den Minderheitenschutz, die Wirtschaftsreformen, den Ausbau der Institutionen und der Verwaltung, die Vorbereitung auf die uneingeschränkte Teilnahme am Binnenmarkt, Justiz und Inneres, die Landwirtschaft, den Umweltschutz, den Verkehr, Beschäftigung und Soziales, die Regionalpolitik und die Kohäsion. Die Beitrittspartnerschaften spiegeln den unterschiedlichen Stand der einzelnen Länder bei der Vorbereitung auf den Beitritt wider, und es werden Fragen behandelt, die die einzelnen Länder betreffen. Dabei wird betont, das nicht nur der gemeinschaftliche Besitzstand übernommen, sondern auch seine effektive Anwendung gewährleistet werden muss. Ferner werden die Hauptinstrumente der technischen und finanziellen Hilfe der Gemeinschaft sowie die Modalitäten der Programmierung der Finanzmittel festgelegt.

BIC
"Business and Innovation Centre";
Mit Hilfe von Gründer- und Innovationszentren (BIC) sollen KMUs vor allem in den entwicklungsschwachen Regionen (Ziel 1,2) der Gemeinschaft gezielt unterstützt werden. Diese Zentren bieten Dienstleistungen (Information, Beratung, Training) für Unternehmensgründer und Unternehmen mit Entwicklungspotential an. Alle BICs sind im European Business and Innovation Center Network (EBN) zusammengeschlossen.

Binnenmarkt
Gemeinsamer Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen („Vier Freiheiten“) möglich ist; auch als „Gemeinsamer Markt“ bezeichnet.

BIT
"Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation";
österreichische Service-Stelle für EU-Forschungsförderungen.

BKA
„Bundeskanzleramt“

BMLFUW
„Bundesministerium (BM) für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft“

BMWA
„Bundesministerium (BM) für Wirtschaft und Arbeit“

Bürgerrechte
Die Europäische Union hat den Bürgern schrittweise Rechte verliehen, auf die sie sich vor den Gerichten der Mitgliedstaaten und vor dem Europäischen Gerichtshof berufen können. Der Gerichtshof hat diese Rechte schon immer als allgemeine, auch für die Gemeinschaftsorgane geltende Grundsätze anerkannt. Die neuen Rechte wurden nach und nach, im Zuge der Weiterentwicklung der Unionspolitik, im Vertrag festgeschrieben. Das in den Bestimmungen des über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer verankerte Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit wurde mit der Einheitlichen Akte (1987) sowie den Verträgen von Maastricht (1992) und Amsterdam (1997) durch andere Rechte ergänzt:

  • Die Grundrechte
  • Die sich aus der Freizügigkeit ergebenden Rechte
  • Die demokratischen Rechte der Bürger

Diese Rechte, die eigentlich jedem Menschen zustehen, werden dem EU-Bürger durch den Vertrag garantiert. Nur wenn sie gewahrt werden, kann sich die Union demokratisch weiterentwickeln.

Bürges
„Bürgerschaftsfonds Gesellschaft mit beschränkter Haftung“
Eine vom Bund in Zusammenarbeit mit der Bundeswirtschaftskammer errichtete Sondergesellschaft zur Gewerbeförderung. Nach festgesetzten Schwerpunkten gewährt die Bürges Zinsen- und Förderungszuschüsse für Kapitalmarktkredite und übernimmt Bürgschaften für Unternehmen.

C

CEFTA
„Central European Free Trade Association“
Das Mitteleuropäische Freihandelsabkommen, CEFTA (engl. Central European Free Trade Agreement), ist ein Freihandelsabkommen zwischen mehreren südosteuropäischen und osteuropäischen Staaten, sowie dem unter internationaler Verwaltung stehenden Kosovo. Ziel des Abkommens ist der Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Eine Teilnahme in der CEFTA gilt aufgrund der damit verbundenen Kriterien und Abkommen als Vorbereitung für einen möglichen Beitritt zur Europäischen Union.

Am 1. Januar 2007 wurde die CEFTA um die sogenannten „Westbalkan-Staaten“ und Moldawien erweitert. Dabei kam es zur Lockerung einiger Aufnahmekriterien. Als Beitrittskriterien galten für die neuen Staaten nicht mehr eine Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) oder institutionalisierte Beziehungen zur EU, da etwa Bosnien-Herzegowina und Serbien weder Mitglieder der WTO sind, noch ein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) mit der EU unterzeichnet haben.

Die Vertreter Kroatiens, Albaniens, Bulgariens, Moldawiens, Montenegros, Rumäniens, Mazedoniens und dem Kosovo haben am 9. November 2006 in Brüssel den Vertrag zur Erweiterung der CEFTA paraphiert, Serbien am 15. Dezember. Bosnien-Herzegowina und Serbien hatten noch Vorbehalte und wünschten bessere Vertragsbedingungen als in einigen bisher bestehenden bilateralen Verträgen festgesetzt, insbesondere in Bezug auf gewisse landwirtschaftliche Produkte. Am 19. Dezember 2006 wurde der Vertrag ratifiziert, zu Neuverhandlungen betreffs der Vertragsbedingungen kam es hierbei nicht. Langfristig plant man auch die Aufnahme der Ukraine.

Mitglieder: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien

Ehemalige Mitglieder: Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien.


COMECON
„Council for Mutual Economic assistance“.
1949 als Gegenstück zu OECD gegründete Wirtschaftsgemeinschaft der sog. „Oststaaten“. 1991 Selbstauflösung infolge der politischen Umwälzungen in Osteuropa, seither zunehmende Annäherung und Kooperation zwischen EU und Reformstaaten (vgl. Interreg, Phare).

CORDIS
„Community Research and Development Information System“.
Informationsdienst der Gemeinschaft im Bereich Forschung und Entwicklung. CORDIS umfasst 9 Datenbanken in englischer Sprache zu Forschungsprogrammen und –ergebnissen, Veröffentlichungen, Partnersuchdiensten, etc.

D

De minimis-Regel
Beihilfen ohne Notifizierungspflicht; Neudefinition 1996;
der maximale Gesamtbetrag einer "de minimis"-Beihilfe beträgt EUR 100.000 für ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren; alle als "de minimis" gewährten Beihilfen sind einzurechnen; kommt für Exportförderungen nicht zur Anwendung.
Die "de minimis-Regel" gilt nicht für z.B. den Schiffbau, den Verkehrssektor, die Landwirtschaft, die Fischerei und die unter den EGKS-Vertrag fallenden Bereiche.