Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Die Grundlagen der burgenländischen Kulturförderung sind im „Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit“ festgeschrieben. In sieben Hauptbereichen definiert das „Kulturförderungsgesetz“ die Rahmenbedingungen, innerhalb welcher sich Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsförderung im Burgenland abspielt.
Nach Vorarlberg (1974) und Tirol (1979) war das Burgenland das dritte Bundesland das ein eigenes Landesgesetz zur Förderung der kulturellen Aktivitäten erlassen hat. Der Wirkungsbereich beschränkt sich im Unterschied zur Bundesgesetzgebung nicht allein auf die Förderung von Kunst, sondern ausdrücklich auf den gesamten Kulturbereich.
Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei über die klassischen Kunstsegmente (Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur) über Volkskultur, Denkmalpflege, Erwachsenenbildung und wissenschaftliche Forschung bis hin zur Förderung von Festspielen und Ausstellungen. In § 3 und 4 werden Arten der Förderung bzw. allgemeine Grundsätze erläutert. Die Abschnitte 5 und 6 thematisieren Funktion und Geschäftsordnung der Kulturbeiräte. Mit § 7 verpflichtet sich das Land zur jährlichen Herausgabe eines Kulturberichtes, der die einzelnen Förderungsmaßnahmen offenlegt.
EU-Förderungen im Kulturbereich
Die Abteilung 7 ist Abwicklungsstelle (maßnahmenverantwortliche Förderstelle) für EU-Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Erwachsenenbildung und Wissenschaft (Fachhochschulwesen).
Kultur (2007 – 2013)
Ein wichtiges EU-weites Förderprogramm, das u.a. Basis- und Betriebsförderungen, Übersetzungsförderungen u.v.m. beinhaltet ist das Nachfolgeprogramm zu „Kultur 2000“, das den Titel „Kultur (2007-2013)" tragen wird und die Aktionsprogramme Sokrates, Leonardo, Grundtvig ersetzen wird.
Bundeskanzleramt Sektion II Kunst
Mag.a Elisabeth Pacher
Minoritenplatz 3 1014 Wien Telefon: 01-53115/7692 Telefax: 01-53115/7694 E-Mail: elisabeth.pacher@bka.gv.at
Interreg IIIA
Grenzüberschreitende Kultur und Bildungsprojekte werden über die Initiative Interreg kofinanziert. Abwicklungsstelle für Interreg IIIA innerhalb des Burgenlandes ist das Regionalmanagement Burgenland GmbH. (RMB).
Regionalmanagemnt Burgenland GmbH
Dr. Harald Ladich
ELER
Das 2006 auslaufende Projekt LEADER + findet im Programm ELER seine Fortsetzung. Kulturprojekte mit Bezug zu Natur, Kulturtourismus bzw. Landwirtschaft werden darin bevorzugt gefördert.
