Förderungen Land Burgenland - Abteilung 7
Die Vergabe von Förderungen im kulturellen Bereich (kulturelles Ausstellungswesen, Betrieb kultureller Einrichtungen, Bildende Kunst, Büchereiwesen, Darstellende Kunst, Denkmal- und Ortsbildpflege, Erwachsenenbildung und Kulturanimation, Festspiele, Film- und Fotowesen, Gedenkfeiern und Feste, Heimat- und Brauchtumspflege, Kulturaustausch, Literatur, Medien, Museumswesen, Musik, Schöpferische Freizeitgestaltung, Volkskunst, Wissenschaft und Forschung, Wissenschaftliches Archiv- und Bibliothekswesen) erfolgt auf Basis des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes 1980.
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Burgenländisches Kulturförderungsgesetz
Die Grundlagen der burgenländischen Kulturförderung sind im „Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit“ festgeschrieben.
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Weitere Förderungen des Landes
Förderungsansuchen hinsichtlich kultureller Angelegenheiten können neben der Kulturabteilung auch an die Landesamtsdirektion, die Abteilung 2 - Gemeinden und Schulen, die Abteilung 5 - Hauptreferat Tourismus und die Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung im Amt der Burgenländischen Landesregierung gerichtet werden.
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Förderungen des Bundes
Zentrale Anlaufstellen für Förderungen im Kunst- und Kulturbereich sind das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Bundeskanzleramt.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist Kontaktstelle für Auslandskulturprojekte und Betreiber der Kulturforen.
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Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist Kontaktstelle für Auslandskulturprojekte und Betreiber der Kulturforen.
EU-Förderungen im Kulturbereich
Programm Phasing-Out Burgenland
Die Abteilung 7 ist Abwicklungsstelle (maßnahmenverantwortliche Förderstelle) für EU-Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Erwachsenenbildung und Wissenschaft (Fachhochschulwesen).
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Die Abteilung 7 ist Abwicklungsstelle (maßnahmenverantwortliche Förderstelle) für EU-Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Erwachsenenbildung und Wissenschaft (Fachhochschulwesen).
Kulturbeiräte
Die Kulturbeiräte beraten in Förderfragen kultureller Angelegenheiten
Nach § 5 und § 6 des Bgld. Kulturförderungsgesetzes sind zur Beratung der Landesregierung in Förderungsfragen betreffend kultureller Angelegenheiten sechs Kulturbeiräte für die einzelnen Fachbereiche eingerichtet. Die Bestellung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Regierungsmitgliedes von der Burgenländischen Landesregierung auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages.
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Nach § 5 und § 6 des Bgld. Kulturförderungsgesetzes sind zur Beratung der Landesregierung in Förderungsfragen betreffend kultureller Angelegenheiten sechs Kulturbeiräte für die einzelnen Fachbereiche eingerichtet. Die Bestellung der Beiratsmitglieder erfolgt auf Vorschlag des für Kultur zuständigen Regierungsmitgliedes von der Burgenländischen Landesregierung auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages.
