Handwerkerbonus

Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Die massiven Teuerungen infolge internationaler Krisen haben die Wirtschaft und die Bevölkerung massiv getroffen. Mit dem neu aufgelegten Handwerkerbonus 2024 werden heimische Handwerksbetriebe in schwierigen Zeiten zielgerichtet unterstützt und die regionale Wertschöpfung angekurbelt. Und privaten Haushalten, die sich so notwendige Reparaturarbeiten leisten können, wird der Rücken gestärkt.

Förderanträge können ab 1. April 2024 eingereicht werden! Antragsformulare werden zeitgerecht auf www.burgenland.at/hwb zum Download bereitgestellt!

Hotline & Kontakt:

Tel.: 02682/600-2800 oder 057/600-2800
E-Mail: post.a9-wbf(at)bgld.gv.at 

Die wichtigsten Eckpunkte zum Handwerkerbonus 2024:

  • Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.12.2024. 
  • Förderwürdig sind Arbeiten (Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung von Burgenländischen Unternehmen) die im Förderzeitraum 01.04 bis 31.12.2024 (es gilt das Rechnungsdatum) durchgeführt werden.
  • Bei thermischen Sanierungsmaßnahmen können neben den Arbeitsleistungen auch das Material gefördert werden.
  • Förderansuchen können bis 10.01.2025 eingereicht werden solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es stehen fünf Million Euro an Förderbudget zur Verfügung, welche nach Einlangen der Förderanträge vergeben werden.
  • Gefördert werden bis zu 25% der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Haushalt.
  • Anreiz zur therm. Sanierung von Wohnobjekten 
  • Einsparung von Energie und elementaren Ressourcen
  • Stärkung der Resilienz (vorbeugender Bevölkerungsschutz) 
  • Schaffung von Barrierefreiheit
  • Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Stärkung der heimischen Wirtschaft
  • Steigerung der Wertschöpfung im Burgenland

Es werden die Kosten für die reine Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer gefördert;
z.B.: folgende Maßnahmen

  • Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten,
  • Erneuerung Installation Wasser, Elektro,..
  • Pflasterarbeiten bei Wohnobjekten mit wasserdurchlässigem Material, 

Bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (thermische Sanierung), beim Einbau einer Rückstauklappe im Kanal Errichtung einer Regenwassernutzungs-anlage bei Errichtung von privaten Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude und Maßnahmen der Blackout-Prävention im Hausstromnetz (z.B. Errichtung von Notstromeinspeiseanschluss, Einbau Netztrennschalter oder Blackoutbox,…) wird auch das Material gefördert.

 Das sind z. B. folgende Maßnahmen:

  • die Erneuerung von Dächern inkl. Spenglerarbeiten und Blitzschutz, 
  • Erneuerung und Dämmung von Fassaden, 
  • Austausch von Fenstern und Türen (außen), 
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Errichtung eines Niedertemperatur-Wärmeverteilsystems
  • Einbau mobiler Hochwassersschutz bei der Haustüre
  • Einbau Netztrennschalter / blackoutbox
  • Einbau Regenwassernutzungsanlage mit Zisterne
  • 25% der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, maximal € 7.000 (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten).
    Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen 25% der Kosten für Arbeit und Material bis maximal € 10.000 gefördert. 
    Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest € 400 ohne Umsatzsteuer betragen.
  • Die Förderquote reduziert sich von 25% auf 10% bei Überschreitung eines Haushaltsjahresnettoeinkommens von:
    • einer Person 48.400 Euro     
    • zwei Personen 82.500 Euro
    • drei Personen 84.150 Euro   
    • vier Personen 85.800 Euro
    • fünf Personen und mehr 88.000 Euro
  • 75% der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal je € 400
  • Förderbeträge unter € 100 werden nicht gewährt

Eigentümerin oder Eigentümer des Wohnobjektes sowie deren nahestehenden Personen im geförderten Objekt müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder diesen gleichgestellt sein (z.B. EU-Bürger).

  • Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt bei dem die Baubewilligung bereits mindestens 10 Jahre zurückliegt
  • Arbeitsleistungen müssen zwischen 01.04.2024 und 31.12.2024 erbracht werden;
  • Endrechnung darf nicht vor dem 01.04.2024 und nach dem 31.12.2024 ausgestellt sein;
  • Endrechnung mit detaillierter Beschreibung der Leistung von einem befugten Unternehmen mit Sitz im Burgenland;

Förderungsanträge können ab 01 April. 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
 

  • Kosten für Materialeinsatz, Geräte, Kleinmaterial und Entsorgung – Ausnahme Förderung Material bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Einbau einer Rückstauklappe im Kanal oder Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage;
  • Arbeitsleistungen an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen, Einfriedungen, Pools, etc.)
  • Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.)
  • Maßnahmen soweit Sie aus Mitteln des Burgenländischen Ökoenergiefonds förderbar sind (Das sind z.B. die Installation von Photovoltaikanlagen- und Stromspeichersystemen, die Installation von alternativen Wärmeerzeugungsanlagen, der Austausch von fossilen Heizsystemen gegen alternative Wärmeerzeugungsanlagen.)
  • die Errichtung bzw. Reparatur von Gas- oder Öl-Heizungen 

Folgende Handwerker und befugte Gewerbebetriebe mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland sind unter anderem förderungsfähig:

  • Baumeister 
  • Baugewerbetreibende
  • Bodenleger
  • Brunnenbauer
  • Dachdecker
  • Denkmal-, Fassaden und Gebäudereinigung
  • Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
  • Gärtner 
  • Hafner
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
  • Holzbaugewerbetreibende
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger
  • Kommunikationselektronik
  • Kunststoffverarbeitung
  • Maler und Anstreicher; 
  • Mechatroniker
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
  • Pflasterer
  • Spengler 
  • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
  • Stuckateure und Trockenausbauer
  • Tapezierer
  • Ingenieurbüros 
  • Tischler und Bautischler
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Holzbau-Meister (Zimmermeister)

Die Arbeitsleistungen müssen von ausführenden Unternehmen (im Sinne des § 94 der Gewerbeordnung 1994) mit Sitz im Burgenland durchgeführt werden.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular 
  • Saldierte Rechnung(en) samt Zahlungsbeleg
  • Bestätigung eines befugten Unternehmens betreffend die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Funktion der Anlage (Haustechnik) 
  • Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung im Zeitraum von 1. April 2024 bis 31. Dezember 2024 umgesetzt wurde.
  • Einkommensunterlagen (Lohnzettel, Jahreslohnzettel, Bezugsbestätigung AMS, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld,……) aller im Haushalt lebender volljähriger Personen;
  • Für Energieeffizienzförderung bis € 10.000:
    Energieausweis aus dem die Steigerung der Energieeffizienz bzw. die Senkung des Energiebedarfs durch die umgesetzte Maßnahme hervorgeht;

Alle Unterlagen sind online gescannt oder im Falle der physischen Antragstellung in Kopie einzubringen. Übermittelte Unterlagen werden nicht retourniert. Die Originalunterlagen sind für zumindest 3 Jahre ab Antragstellung für Kontrollen aufzubewahren.

Die Förderungsanträge sind mittels Onlineformular einzubringen oder falls die technischen Möglichkeiten für die Stellung eines Onlineantrags nicht vorliegen, gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.

Der Förderantrag ist  unter  www.burgenland.at/handwerkerbonus abrufbar