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Lebensmittelaufsicht Burgenland

Rechtliche Grundlage für die lebensmittelpolizeiliche Tätigkeit ist das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG und die darauf beruhenden ministeriellen Verordnungen (z.B. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, Zusatzstoffverordnung). Des Weiteren existieren eine Reihe von EU-Verordnungen (z.B. Lebensmittelhygieneverordnung, Verordnung über den ökologischen Landbau, Spirituosenverordnung, Rindfleischetikettierungsverordnung) auf dem Gebiet der Lebensmittelkontrolle.

Das LMSVG regelt den Verkehr von

  • Lebensmittel inkl. Nahrungsergänzungsmittel und Zusatzstoffe
  • Kosmetische Mittel
  • Gebrauchsgegenstände

Die "Rechtliche Grundlage für die lebensmittelpolizeiliche Tätigkeit ist das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG"

Tätigkeitsbereiche

  • Hygienekontrollen in Betrieben, die Waren des LMSVG in Verkehr bringen (Gastgewerbe, Einzelhandel, Lebensmittelverarbeitungsbetriebe)
  • Amtliche Probennahme
  • Biologischer Landbau
  • Verbraucherberatung (Information, Hilfestellung)
  • Krisenmanagement (BSE, Pestizide)

Routinemäßige Probenziehungen, Schwerpunkte aus aktuellem Anlass und weitere Schwerpunktsaktionen werden durchgeführt:

  • Antibiotikarückstände in tierischen Erzeugnissen
  • Pestizidrückstände auf Obst und Gemüse
  • Nitratuntersuchungen bei Salat und Spinat
  • Gentechnisch veränderte Lebensmittel
  • Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung
  • Dioxinmonitoring
  • Acrylamidmonitoring

Leiterin der Lebensmittelaufsicht

Dipl. Ing.in Maria Schiechl
Koordination

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057/600-2693
Telefax: 057/600-2533
E-Mail: post.gesundheit@bgld.gv.at