Öffentliche Jugendwohlfahrt
Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist das Land Burgenland. Die Durchführung der sich aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz ergebenden Aufgaben obliegt der Landesregierung und den Bezirksverwaltungsbehörden. Das dabei tätigte Personal muss fachlich entsprechend ausgebildet und geeignet sein. Im Bereich der Sozialarbeit sind ausschließlich Diplomsozialarbeiter/innen tätig.
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Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Burgenland im Rahmen der Jugendwohlfahrt
Hier finden Sie eine Auflistung der Jugendwohlfahrtseinrichtungen im Burgenland.
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