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Heizkostenzuschuss für den Winter 2011/2012

Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung gestiegener Heizkosten in der Heizperiode 2011/2012 Bürgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von Euro 140,-- pro Haushalt. Die Zuschusshöhe ist unabhängig davon, ob es sich um eine alleinstehende Person oder ein Ehepaar – allenfalls auch mit Kindern - handelt. Dieser Zuschuss wird aus den Mitteln des Landes Burgenland finanziert.

Der Heizkostenzuschuss wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe gewährt, sofern nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2011)
  • Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG - Ausgleichszulagenrichtsatzes
    • für allein stehende Personen 753,00 Euro,
    • für Ehepaare / Lebensgemeinschaften 1.129,00 Euro,
    • pro Kind 145,00 Euro
    • und für jede weitere Person im Haushalt 377,00 Euro.

Wie und Wo ist der Antrag einzubringen?

Der Antrag liegt bei der Hauptwohnsitzgemeinde auf und ist dort ab 15. November 2011 einzubringen.

Bis wann kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden?

29. Feber 2012