Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
Das Land Burgenland hat mit den in der „Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste“ zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen.
mehr
Kosten
Ein Teil der Gesamtkosten wird vom Land Burgenland getragen. Der hilfebedürftigen Person werden landeseinheitlich geregelte Stundensätze für die reine Pflegezeit (ohne Fahrtzeit) in Rechnung gestellt, und zwar für die Diplompflege 26,10 Euro, für die Pflegehilfe 20,80 Euro und für die Heimhilfe 15,90 Euro.
mehr
Trägerorganisationen von Pflege- und Betreuungsdiensten
Hier finden Sie eine Auflistung von landesweit tätigen Organisationen und lokalen Vereinen.
mehr
