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Wasserqualität der burgenländischen Badegewässer und Badestellen

Österreich ist aufgrund der Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG vom 8. Dezember 1975), die durch das Bäderhygienegesetz (BGBl. Nr. 1996/658) bzw. Bäderhygieneverordnung (BGBl. II/420/1998) umgesetzt wurde, verpflichtet, die wichtigsten Badegewässer zu überprüfen.

Nähere Informationen zur Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im Burgenland sind 20 Oberflächengewässer zu Badegewässer bzw. Badestellen erklärt.

Untersuchungsergebnisse zum Herunterladen

Überwachung der Wasserqualität

Die Bezirksverwaltungsbehörde überwacht die Qualität der im Bezirk liegenden Badegewässer während der Badesaison (15. Juni bis 31. August) und überprüft zu diesem Zweck die Wasserqualität von Badestellen durch Besichtigung an Ort und Stelle sowie durch die Untersuchung von Wasserproben.

Im Burgenland wurde die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH –AGES im Namen der Bezirksverwaltungsbehörde zur Untersuchung der im Burgenland liegenden Badestellen und Badegewässer beauftragt.

Die Probeentnahmen beginnen 2 Wochen vor Beginn der Badesaison und sind während der Badesaison in 14-tägigen Intervallen durchzuführen (max. 7 Untersuchungen).
Nach zweijähriger Kontrolle besteht die Möglichkeit, bei Badestellen, bei denen die Anforderungen an die Wasserqualität von Badestellen wesentlich unterschritten wurden, das Untersuchungsintervall für die nächste Saison, nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, auf höchstens 4 Wochen zu erstrecken.

Gesundheitsgefährdung

Ergibt sich bei Beurteilung eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit der Badenden, so ist dies unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Landeshauptmann mitzuteilen.
In Fällen drohender Gefahr für die Gesundheit von Badenden in Badegewässern, insbesondere in hygienischer Hinsicht, hat die Bezirksverwaltungsbehörde durch Anschlagen an der Amtstafel und durch Anbringen deutlich sichtbarer Schilder im Uferbereich ein Badeverbot auszusprechen.

Kontakt:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Referat Fachliches Gesundheitswesen
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Dr.in Josefine Weninger MAS 

Telefon: 057-600/2678
E-Mail: josefine.weninger@bgld.gv.at