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Voraussetzungen für den Wohnkostenzuschuss

  • der Lehrplatz ist so weit vom Hauptwohnsitz entfernt, dass der Lehrling auf einen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesen ist, wodurch zusätzliche Kosten entstehen;
  • der Antragsteller (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt) hat seinen Hauptwohnsitz im Burgenland.

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.650,-- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.240,-- Euro nicht übersteigen.

Der Antrag ist beim
 
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
 
spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen.

Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.