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Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss

  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (einfache Wegstrecke);
  • die Antragsteller pendeln nicht im Bereich des VOR (Verkehrsverbundes Ostregion), SBV (Verkehrsverbund Südburgenland), NBV (Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland) oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs (Ausnahmen: Schicht,- Wechsel- oder Nachtdienst bzw. Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels; unzumutbar ist jedenfalls eine je Fahrtstrecke über 2 Stunden dauernde Fahrtzeit);
  • der Hauptwohnsitz liegt im Burgenland.

Die Beihilfe beträgt für die Entfernungen

  • Niedrigverdiener oder Lehrlinge, die eine Wegstrecke von mindestens 20 Kilometern zum Arbeitsort zurücklegen, erhalten ab 2013 zum Basisförderbetrag von 100 Euro 2 Euro pro gefahrenen Kilometer jährlich
  • Ab einer Entfernung ab 25 Kilometer km EURO gibt es den Basisbetrag von 188 Euro und zwei Euro pro Kilometer jährlich
  • Ab einer Distanz von 50 Kilometer erhält man zum Basisbetrag von 249 Euro zuzüglich zwei Euro pro Kilometer jährlich
  • Ab 100 km erhält man den Basisbetrag von 373 Euro plus zwei Euro für jeden gefahrenen Kilometer jährlich

Berechnet werden die Distanzen nach dem Herold-Routenplaner.

Die Bruttoeinkommensgrenzen betragen für Niedrigverdiener und Lehrlinge 1.350 Euro brutto monatlich. Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf  2.740 Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen  4.384 Euro nicht übersteigen.

Im Arbeitnehmerförderungsbeirat im Dezember 2012 wurden die Basisförderbeträge nach dem Verbraucherpreisindex um 2,3 Prozent angehoben.

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres beim

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

eingelangt sein.