Altenwohn- und Pflegeheime im Burgenland
Im Burgenland stehen insgesamt 1.840 Betten in 40 Altenwohn- und Pflegeheimen zur Verfügung.
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Heimaufnahme und Kosten
Bei der Aufnahme in ein Altenwohn- und Pflegeheim gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der pflegebedürftigen Person bzw. der gesetzlichen Vertretung (Sachwalter/in).
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Gewährung von Sozialhilfe
Im so genannten „Gewährungsverfahren“ wird aufgrund des vorliegenden Sozialhilfe-antrages von der Bezirksverwaltungsbehörde überprüft, ob Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Eigenmittel der Antrag stellenden Person nicht ausreichen um die Heimkosten selbst zu tragen.
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