„24-Stunden-Betreuung“
Mit dem Hausbetreuungsgesetz sowie den Novellen zur Gewerbeordnung und zum Bundespflegegeldgesetz wurden 2007 die Rechtsgrundlagen für die Legalisierung der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ zu Hause sowie zur finanzielle Förderung dieser Legalisierung geschaffen.
Ab 1.11.2008 traten wesentliche Verbesserungen in Kraft:
- die Förderungen wurden bis zu 100% erhöht und
- werden nun unabhängig vom Vermögen der Antrag stellenden Person gewährt; die Einkommensgrenzen gelten aber nach wie vor (siehe unten).
Information
- Das neue Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
bietet umfassende Informationen.
- Weitere wichtige Informationen sind auf der Plattform für pflegende Angehörige des Sozialministeriums unter http://www.pflegedaheim.at/ zu erhalten.
- Auch auf der Website des Bundessozialamtes finden Sie näheres Informationen und die "Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung". Für BezieherInnen von Pflegegeld des Landes Burgenland gelten die im wesentlichen inhaltsgleichen "Richtlinien über die Förderung der 24-Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Personen".
- Der Leitfaden "Daheim statt ins Heim - Schritt für Schritt zum Personenbetreuer" der Wirtschaftskammer beschreibt, wie BetreuerInnen und betreuungsbedürftige Personen zusammenfinden und was zu beachten ist, wenn man als PersonenbetreuerIn arbeiten möchte.
Leistungen
Im Wesentlichen fallen bei der 24-Stunden-Betreuung folgende Aufgaben an:
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe bei der Körperpflege
- Erledigung kleiner Einkäufe
- Aufwärmen und Herrichten von Mahlzeiten
- Körperliche und geistige Förderung der zu betreuenden Personen
- Betreuung im Krankheitsfall
Pflegerische und medizinische Tätigkeiten sind aber den diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie PflegehelferInnen vorbehalten.
Seit 10. April 2008 dürfen allerdings neben den oben angeführten Betreuungstätigkeiten im Einzelfall auch bestimmte pflegerische und ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden, soweit sie der Betreuungskraft durch diplomiertes Pflegepersonal oder Ärzt/innen übertragen wurden.
Kosten
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause sind mit der jeweiligen Organisation bzw. den selbständigen PersonenbetreuerInnen zu vereinbaren. Eine Förderung durch das Bundessozialamt ist - sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind - in folgender Höhe möglich:
- bis zu 1.100,-- Euro pro Monat, wenn zwei unselbstständige Arbeitsverhältnisse vorliegen,
- bis zu 550,-- Euro pro Monat bei zwei selbstständigen Betreuungskräften.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung
- Bezug von Pflegegeld ab Stufe drei nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
- Monatliches Nettoeinkommen bis zu 2.500,-- Euro (nicht zum Einkommen zählen u.a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
- Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400,-- Euro für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, bzw. um 600,-- Euro für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt für alle im Burgenland wohnenden Personen über das Bundessozialamt Landesstelle Burgenland. - Telefon 05 99 88
- Die Antragsformulare finden Sie auf der Website des Bundessozialamtes.
Expertinnen und Experten zum Thema “Rund um die Uhr Betreuung“
- Bundessozialamt Burgenland:
Mag. Nikolaus Wachter, Frau Grafl Birgit (05 99 88-7407) - Abteilung 6 - Hauptreferat Soziales:
WHR Mag.a Elvira Waniek-Kain, DSA Erich Crasz (057/600-2731, oder 2939) - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft:
Herr Ibesich Gerhard (02682/ 62531-160) - Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Frau Piller 02682/608-1200, Herr Mag. Graf (Klappe 1201), Herr Frank (Klappe 1240) - Finanzamt Eisenstadt:
Frau Mag.a Edith Hanel-Schmidt (02682/62831-5115) - Wirtschaftskammer Burgenland:
Gründerservicestelle: Frau Eberhardt Maria, (05/90907-2210 ) Frau Reiterer (05/90907-7010) - WK Servicecenter (für die Ruhendmeldungen und Wiederbetriebsanzeigen): Frau Walzer, Frau Saurucker, Frau Weinzierl (02682/ 695-2114)
- Abteilung 5- Hauptreferat Gewerbe und Baurecht:
WHR Dr. Josef Hochwarter (057/600-2300) - Bundesministerium für Inneres: Fragen des Fremdenrechts:
Frau Mag.a Maria Markovics 01/53126-2731 - Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz:
Stv. Sektionschef Dr. Hansjörg Hofer 01/71100-6193
Bei Fragen zur Gewerbegenehmigung und bei fremdenrechtliche Fragen wenden sie sich bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
