EU-Verwaltungsbehörde
Die EU-Verwaltungsbehörde (VB) ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Umsetzung des Ziel 1 – Programms Burgenland 2000-2006. Diese Verantwortung ist festgelegt in:
- Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds
- Ziel 1 – Programm Burgenland 2000-2006
- Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 22.05.2000
Aufgaben der Verwaltungsbehörde
- Durchführung (inkl. Vor- und Nachbereitung) der Begleitausschüsse (BA)
Der BA ist das strategische Lenkungsgremium des Programms und tagt 1-2 mal pro Jahr. - Durchführung (inkl. Vor- und Nachbereitung) der Koordinierungssitzungen. Iin der für jeden Strukturfonds eingerichteten Koordinierungssitzung (EFRE, ESF, EAGFL/FIAF) werden alle 4-6 Wochen die von den Maßnahmenverantwortlichen Förderstellen (MF) eingebrachten Projekte behandelt.
- Anpassung und Durchführung der Ergänzung zur Programmplanung (EzP)
Die EzP kann mit Beschluss des BA laufend an aktuelle Änderungen angepasst werden. - Erstellung und Vorlage des Jährlichen Durchführungsberichts
Ein ausführlicher Bericht über die Programmumsetzung ist jedes Jahr der EK vorzulegen. - Begleitende Evaluierung
Die Programmumsetzung wird laufend von einem unabhängigen Experten begleitet. - Prüfung der Projekte hinsichtlich Programm-Kohärenz
Diese Aufgabe wird gemeinsam mit den MF wahrgenommen. - Programm-Monitoring
Einrichtung eines Programm-Monitorings beim RMB, um eine aktuelle Programmbegleitung anhand der Finanz- und Restmitteltabelle zu gewährleisten - laufende Abstimmung mit den fondsspezifischen Monitoringstellen (MS) beim Bund
- Information und Publizität
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 zur Information und Publizität ist ein Kommunikationsaktionsplan als Teil der EzP erarbeitet worden. Die Umsetzung der darin festgehaltenen Maßnahmen erfolgt unter Verantwortung der VB in Zusammenarbeit mit dem RMB. - Arbeitsgruppe Verwaltungsbehörden
Die „Arbeitsgruppe Verwaltungsbehörden“ ist bei der ÖROK eingerichtet und besteht aus allen österreichischen Verwaltungsbehörden für die EU-Programme. Die Mitglieder kommen alle 2-3 Monaten zusammen, um die unzähligen Fragen und Themen zu besprechen, die sich bei der Administration der Programme aufgrund deren Komplexität und Regelungsdichte ergeben.
• Laufende Programmkoordination (40 Partner) - Auf EU-, Bundes- und Landesebene sind rund 40 Institutionen an der Umsetzung des Ziel 1 – Programms beteiligt. Koordination all dieser Partner, Organisation der Zusammenarbeit untereinander, Lösung der daraus resultierenden offenen Fragen bzw. Problembereiche.
