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EU-Verwaltungsbehörde

Die EU-Verwaltungsbehörde (VB) ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Umsetzung des Ziel 1 – Programms Burgenland 2000-2006. Diese Verantwortung ist festgelegt in:

  • Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds
  • Ziel 1 – Programm Burgenland 2000-2006
  • Beschluss der Burgenländischen Landesregierung vom 22.05.2000

Aufgaben der Verwaltungsbehörde

  • Durchführung (inkl. Vor- und Nachbereitung) der Begleitausschüsse (BA)
    Der BA ist das strategische Lenkungsgremium des Programms und tagt 1-2 mal pro Jahr.
  • Durchführung (inkl. Vor- und Nachbereitung) der Koordinierungssitzungen. Iin der für jeden Strukturfonds eingerichteten Koordinierungssitzung (EFRE, ESF, EAGFL/FIAF) werden alle 4-6 Wochen die von den Maßnahmenverantwortlichen Förderstellen (MF) eingebrachten Projekte behandelt.
  • Anpassung und Durchführung der Ergänzung zur Programmplanung (EzP)
    Die EzP kann mit Beschluss des BA laufend an aktuelle Änderungen angepasst werden.
  • Erstellung und Vorlage des Jährlichen Durchführungsberichts
    Ein ausführlicher Bericht über die Programmumsetzung ist jedes Jahr der EK vorzulegen.
  • Begleitende Evaluierung
    Die Programmumsetzung wird laufend von einem unabhängigen Experten begleitet.
  • Prüfung der Projekte hinsichtlich Programm-Kohärenz
    Diese Aufgabe wird gemeinsam mit den MF wahrgenommen.
  • Programm-Monitoring
    Einrichtung eines Programm-Monitorings beim RMB, um eine aktuelle Programmbegleitung anhand der Finanz- und Restmitteltabelle zu gewährleisten
  • laufende Abstimmung mit den fondsspezifischen Monitoringstellen (MS) beim Bund
  • Information und Publizität
    Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 zur Information und Publizität ist ein Kommunikationsaktionsplan als Teil der EzP erarbeitet worden. Die Umsetzung der darin festgehaltenen Maßnahmen erfolgt unter Verantwortung der VB in Zusammenarbeit mit dem RMB.
  • Arbeitsgruppe Verwaltungsbehörden
    Die „Arbeitsgruppe Verwaltungsbehörden“ ist bei der ÖROK eingerichtet und besteht aus allen österreichischen Verwaltungsbehörden für die EU-Programme. Die Mitglieder kommen alle 2-3 Monaten zusammen, um die unzähligen Fragen und Themen zu besprechen, die sich bei der Administration der Programme aufgrund deren Komplexität und Regelungsdichte ergeben.
    • Laufende Programmkoordination (40 Partner)
  • Auf EU-, Bundes- und Landesebene sind rund 40 Institutionen an der Umsetzung des Ziel 1 – Programms beteiligt. Koordination all dieser Partner, Organisation der Zusammenarbeit untereinander, Lösung der daraus resultierenden offenen Fragen bzw. Problembereiche.

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