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Förderung Sicheres Wohnen - Sicherheitstüren

Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es ab 1. Juli 2008 die neue Förderart "Sicheres Wohnen - Sicherheitstüren".
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch die Errichtung einer Sicherheitstür.

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Einbau von Sicherheitstüren bei Wohnungen (ausgenommen Ein/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser)
  • Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch
  • Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
  • Es können nur Sicherheitstüren gefördert werden, die ab dem 1.7.2008 errichtet wurden

Was wird gefördert?

  • Einbau einer Sicherheitstür bei Wohnungen, die nach der ÖNORM ENV 1627 bzw. ONÖRM B 5338 mit einer Widerstandsklassen von mind. 2 von einem nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmen errichtet werden müssen
  • Der Nachweis über den fachgerechten Einbau der Sicherheitstüre ist vom befugten Unternehmen in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren und zu bestätigen
  • Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,-- Euro vom anerkannten Rechnungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 500,-- Euro inkl. MWSt. abgezogen

Antragsteller können sein

  • Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter
  • Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD – RO – Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen

Informationen und Anträge erhalten Sie

Begriffe

ÖNORM - Österreichische Norm

Kostenlose Beratung erhalten Sie

  • beim Landespolizeikommando Burgenland, Kriminalprävention, 7000 Eisenstadt, Bundesamtsgebäude, Telefonnummer: 059133 10-3750
  • bei jedem Bezirkspolizeikommando