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Förderleitfaden für Private - 2008

Gefördert werden nur Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von
10 kWpeak

  • Anlagen bis 3,0 kWpeak
    • Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
      0,4599 Euro pro kWh
    • Investitionsförderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen im Burgenland:
      888,-- Euro pro kWpeak
  • Anlagen von 3,0 bis 5,0 kWpeak
    • Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
      0,4599 Euro pro kWh
    • Investitionsförderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen im Burgenland:
      750,-- Euro pro kWpeak 
  • Anlagen von 5,0 bis 10,0 kWpeak
    • Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
      0,3999 Euro pro kWh
    • Investitionsförderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von
      netzgeführten Photovoltaikanlagen im Burgenland:
      1.000,-- Euro pro kWpeak

Anerkennung als Ökoanlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 5

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag mit der Angabe zu:
    1. Betreiber
    2. Standort der Anlage
    3. Engpassleistung der Anlage (befugtes Unternehmen)
    4. Netzbetreiber ( Bewag - Antragsformular für Anbotslegung Netzzugang)
    5. bezeichnung des Zählpunktes (Bewag)
  • Baufreigabe gem. § 16 Baugesetz (Gemeinde)

Kofinanzierung des Einspeistarifes für Photovoltaikanlagen durch das Land Burgenland

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Kofinanzierung des Einspeisetarifes durch das Land Burgenland

Förderantrag laut Ökostromgesetz an die OeMAG - Ökostrom-Abwicklungsstelle

Benötigte Unterlagen:

  • Förderantrag an die OeMAG mit folgenden Beilagen:
    1. Anerkennungsbescheid gem § 7 Ökostromgesetz
    2. Zusage der Kofinanzierung durch das Land
    3. Baufreigabe gem. § 16 Baugesetz (Gemeinde)

  • OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom
    Alserbachstraße 14-16
    1090 Wien
    E-Mail: kundenservice@oem-ag.at
    Tel. +43 05 787 66-10
    Fax +43 05 787 66-99
    Internet: www.oem-ag.at

Investitionsförderung des Landes Burgenland

Benötigte Unterlagen:

1. Vor Errichtung der Anlage

  • Vollständig ausgefülltes Ansuchen um Zuerkennung eines Investitionzuschusses einer netzgeführten Photovoltaikanlage gem. Richtlinie vom 11.9.2006 durch das Land
  • Anbebot von einem befugten Unternehmen
  • Detaillierte technische Unterlagen zum beantragten Projekt (Datenblatt der Module und Wechselrichter)
  • Schriftliche Zusage für die physikalische und wirtschaftliche Übernahme der eingespeisten Energie (OeMAG-Vertrag)
  • Lageplan mit Standort
  • Angeben über jahresertrag
  • Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage

2. Nach Fertigstellung 

  • Vertrag mit der OeMAG (Bescheid der OeMAG) über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom (Termin der tatsächlichen Lieferaufnahme)
  • Vertrag mit dem Netzbetreiber über den Zugang zum Verteilernetz für die Photovoltaikanlage und Fertigstellungsanzeige mit dem Eingangsvermerk der BEWAG
  • Rechnung und Zahlungsbestätigung (Original und Kopie)
  • Foto der Anlage (färbig, 9 x 13 cm, Gesamtansicht)
  • Vollständig ausgefülltes technisches Datenblatt vom befugtem Unternehmen (Flashwert-Messung)

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf auf Aufforderung vorzulegen.

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