Förderleitfaden für Private - 2008
Gefördert werden nur Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von
10 kWpeak
- Anlagen bis 3,0 kWpeak
- Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
0,4599 Euro pro kWh - Investitionsförderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen im Burgenland:
888,-- Euro pro kWpeak
- Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
- Anlagen von 3,0 bis 5,0 kWpeak
- Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
0,4599 Euro pro kWh - Investitionsförderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von netzgeführten Photovoltaikanlagen im Burgenland:
750,-- Euro pro kWpeak
- Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
- Anlagen von 5,0 bis 10,0 kWpeak
- Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
0,3999 Euro pro kWh - Investitionsförderung gemäß den Richtlinien zur Förderung von
netzgeführten Photovoltaikanlagen im Burgenland:
1.000,-- Euro pro kWpeak
- Einspeisevergütung gemäß der Ökostromverordnung des Bundes 2008:
Anerkennung als Ökoanlage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 5
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag mit der Angabe zu:
1. Betreiber
2. Standort der Anlage
3. Engpassleistung der Anlage (befugtes Unternehmen)
4. Netzbetreiber ( Bewag - Antragsformular für Anbotslegung Netzzugang)
5. bezeichnung des Zählpunktes (Bewag) - Baufreigabe gem. § 16 Baugesetz (Gemeinde)
Kofinanzierung des Einspeistarifes für Photovoltaikanlagen durch das Land Burgenland
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Kofinanzierung des Einspeisetarifes durch das Land Burgenland
Förderantrag laut Ökostromgesetz an die OeMAG - Ökostrom-Abwicklungsstelle
Benötigte Unterlagen:
- Förderantrag an die OeMAG mit folgenden Beilagen:
1. Anerkennungsbescheid gem § 7 Ökostromgesetz
2. Zusage der Kofinanzierung durch das Land
3. Baufreigabe gem. § 16 Baugesetz (Gemeinde) - OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom
Alserbachstraße 14-16
1090 Wien
E-Mail: kundenservice@oem-ag.at
Tel. +43 05 787 66-10
Fax +43 05 787 66-99
Internet: www.oem-ag.at
Investitionsförderung des Landes Burgenland
Benötigte Unterlagen:
1. Vor Errichtung der Anlage
- Vollständig ausgefülltes Ansuchen um Zuerkennung eines Investitionzuschusses einer netzgeführten Photovoltaikanlage gem. Richtlinie vom 11.9.2006 durch das Land
- Anbebot von einem befugten Unternehmen
- Detaillierte technische Unterlagen zum beantragten Projekt (Datenblatt der Module und Wechselrichter)
- Schriftliche Zusage für die physikalische und wirtschaftliche Übernahme der eingespeisten Energie (OeMAG-Vertrag)
- Lageplan mit Standort
- Angeben über jahresertrag
- Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage
2. Nach Fertigstellung
- Vertrag mit der OeMAG (Bescheid der OeMAG) über die Abnahme und Vergütung von Ökostrom (Termin der tatsächlichen Lieferaufnahme)
- Vertrag mit dem Netzbetreiber über den Zugang zum Verteilernetz für die Photovoltaikanlage und Fertigstellungsanzeige mit dem Eingangsvermerk der BEWAG
- Rechnung und Zahlungsbestätigung (Original und Kopie)
- Foto der Anlage (färbig, 9 x 13 cm, Gesamtansicht)
- Vollständig ausgefülltes technisches Datenblatt vom befugtem Unternehmen (Flashwert-Messung)
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf auf Aufforderung vorzulegen.
