Förderung Sicheres Wohnen - Alarmanlagen
Für mehr Sicherheit, für einen besseren Schutz Ihres Eigentums gibt es ab 1. Jänner 2008 die neue Förderart "Sicheres Wohnen - Alarmanlagen".
Schützen Sie sich und Ihr Eigentum durch die Errichtung einer Alarmanlage.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung basiert auf einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss
- Der Einbau von Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen
- Der Zuschuss kann nur einmal gewährt werden, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Gewährung
- Antrag kann bis spätestens 6 Monate nach Einbau bzw. Inbetriebnahme eingereicht werden
- Es können nur Alarmanlagen gefördert werden, die nach dem 1. 1. 2008 errichtet wurden
Was wird gefördert?
- Elektronischer Schutz bei Eigenheimen und Wohnungen, wobei die Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN-50131-1 errichtet werden müssen
- Der Nachweis über den fachgerechten Einbau von einem konzessioniertem Alarmanlagenerrichter mit der saldierten Originalrechnung und dem Abnahmeprotokoll ist vorzulegen
- Die konzessionierte ausführende Firma bestätigt die Planung, Projektierung und Übergabe an den Nutzer gemäß technischer Richtlinien (z.B. ÖVE/ÖNORM prEN 50131-7 oder TRVE 31-7), ebenso die Einhaltung der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 sowie den fachgerechten Einbau
- Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal 1.000,-- Euro
Antragsteller können sein
- Natürliche Personen mit dem Hauptwohnsitz am zu fördernden Objekt im Burgenland wie Eigentümer , Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Bauberechtigte, Mieter und Pächter
- Österreichische Staatsbürger oder diesen Gleichgestellte (z.B. EU-Bürger)
- Förderantrag ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, LAD – RO – Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt einzubringen
Informationen und Anträge erhalten Sie
- Antragsformular Alarmanlage - Word Dokument
- Antragsformular Alarmanlage - PDF Dokument
- Informationsblatt - Sicheres Wohnen Alarmanlagen (pdf, 122 KB)
- im Gemeindeamt
- beim Amt der Burgenländischen Landesregierung,
LAD – RO – Wohnbauförderung,
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1,
Telefonnummer: 057-600/2800
Begriffe
ÖVE/ÖNORM - Österreichische Vorschriften für Elektrotechnik / Österreichische Norm
EN - Europa-Norm
Kostenlose Beratung erhalten Sie
- beim Landespolizeikommando Burgenland, Kriminalprävention, 7000 Eisenstadt, Bundesamtsgebäude, Telefonnummer: 059133 10-3750
- bei jedem Bezirkspolizeikommando
Eine Liste der konzessionierten Alarmanlagenerrichter liegt bei der Wirtschaftskammer Burgenland (Telefonnummer: 0590907-3130) auf.
