Mehrlingsgeburten
Die Geburt von Mehrlingen bringt zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Durch Gewährung einer Förderung soll unabhängig vom Einkommen ein Beitrag zum Ausgleich dieser Nachteile geleistet werden.
Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt
Höhe der Förderung:
- Zwillinge 700,-- Euro
- Drillinge 1.000,-- Euro
- für jedes weitere Mehrlingskind 300,-- Euro
Einkommensgrenze: keine
Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Auszahlung: Einmalzahlung
Kontakt:
Edeltraud Fischer
Telefon: 057-600/2780 E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at