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Mehrlingsgeburten

Die Geburt von Mehrlingen bringt zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Durch Gewährung einer Förderung soll unabhängig vom Einkommen ein Beitrag zum Ausgleich dieser Nachteile geleistet werden.

Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt

Höhe der Förderung:

  • Zwillinge 700,-- Euro
  • Drillinge  1.000,--  Euro
  • für jedes weitere Mehrlingskind 300,-- Euro

Einkommensgrenze: keine

Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Auszahlung: Einmalzahlung

Kontakt:

Edeltraud Fischer

Telefon: 057-600/2780
E-Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at