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Kinderbonus

Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zuwendung und wird ab Antragstellung für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr längstens auf die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährt, sofern die Förderungsvoraussetzungen für den gesamten Förderungszeitraum vorliegen.

Antragstellung: von der Geburt bis zum 30. Lebensmonat des Kindes

Höhe der Förderung:

monatlicher Bonus

gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen

190,-- Euro

528,43 Euro

160,-- Euro

634,12 Euro

140,-- Euro

739,80 Euro

Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 739,80 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).

Beizulegende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Kontakt:

Gabriele Reuter (A – K)
Telefon: 057-600/2675
E-Mail:
post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at

Edeltraud Fischer (L – Z)
Telefon: 057-600/2780
E-Mail:
post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at