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Behandlungsschäden

Falls durch die Behandlung in Krankenhäusern, Ärzten ein Schaden entstanden sein soll, können wir durch fachärztliche Stellungnahmen oder Gutachten klären lassen, ob dieser Schaden durch einen ärztlichen Fehler verursacht wurde.

Die Patientenanwaltschaft ist bemüht, in solchen Fällen eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Auch kann ein eventueller Behandlungsfehler durch einen Antrag und ein formloses Ver-fahren bei der Schlichtungsstelle bei der Burgenländischen Ärztekammer geklärt werden.

Wurde ein Schaden durch eine öffentliche Krankenanstalt verursacht und ist die Haftung nicht eindeutig zu klären, besteht die Möglichkeit einer eventuellen Entschädigung aus dem so genannten Patientenentschädigungsfonds.