Beschwerdemanagement
Die Bearbeitung von behaupteten Behandlungsfehlern in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten bzw. Zahnärzten stehen dabei im Vordergrund. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss eine Beschwerde nach einem telefonischem Erstkontakt in der Regel schriftlich eingebracht und eine entsprechende Vollmacht zur Einholung und Weitergabe von Gesundheitsdaten beigebracht werden. Sie können eine Beschwerde auch vorläufig mittels eines Mails einbringen.
Nach Einlangen der Beschwerde wird die Patientenanwaltschaft die betroffene Einrichtung um eine Stellungnahme und um Übermittlung der Krankengeschichte ersuchen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, werden sie zu einem Gespräch eingeladen und dabei die weitere Vorgangsweise festgelegt.
Bei Beschwerden gegen Einrichtungen des Gesundheitswesens außerhalb des Burgenlandes müssen Sie sich an die dafür zuständige Patientenvertretung wenden.
