Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland
Dr. Josef Weiss
Patienten- und Behindertenanwalt
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
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Patienten- und Behindertenanwalt
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Telefon: 057-600/2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Beschwerdemanagement
Das Hauptaufgabengebiet der Patientenanwaltschaft liegt im Management von Beschwerden gegen Gesundheitseinrichtungen im Burgenland.
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Behandlungsschäden
Falls durch die Behandlung in Krankenhäusern, Ärzten ein Schaden entstanden sein soll, können wir durch fachärztliche Stellungnahmen oder Gutachten klären lassen, ob dieser Schaden durch einen ärztlichen Fehler verursacht wurde.
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Patientenverfügungen: Rechtsbelehrungen und Beurkundungen
Seit 1.6.2006 ist das Patientenverfügungs-Gesetz in Kraft (BGBl. I Nr. 55/2006). Eine Patientenverfügung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen (nicht auch pflegerische Tätigkeiten) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.
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Behindertenberatung
Der Burgenländische Landtag hat die gesetzlichen Kompetenzen der Patientenanwaltschaft um die der Behindertenberatung erweitert.
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Tätigkeitsberichte
Über die bisherigen Tätigkeiten können Sie sich anhand der Tätigkeitsberichte, die in zweijährigem Abstand zu erstellen sind, informieren.
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