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Landesrätin Verena Dunst und Felix Kruesz überprüften heute die Preisauszeichnung bei Marktständen © Land Burgenland

„Preis muss bei Marktständen gut ersichtlich sein“

27.07.2010 13:19
Landesrätin Verena Dunst nahm Preisauszeichnungen bei Marktständen ins Visier

Die Preisauszeichnungsbestimmungen haben zu deutlich mehr Transparenz zu Gunsten der KonsumentInnen geführt. Landesrätin Verena Dunst, für Konsumentenschutz zuständig, hat heute gemeinsam mit Felix Kruesz, Preisauszeichnungsorgan des Landes, bei einem Kontrollgang verschiedene mobile Marktstände besucht. „Der Kontrollgang soll eventuelle Mängel und fehlende Transparenz zu Lasten der burgenländischen Konsumentinnen und Konsumenten aufzeigen. Wenn keine Beanstandungen anfallen, so zeigen die vielen Kontrollgänge bereits Wirkung und die Konsumentinnen und Konsumenten können beruhigt bei den diversen Ständen einkaufen“, informiert Landesrätin Dunst.

Heute wurden in Donnerskirchen zwei Marktstände vor Ort hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungen laut Preisauszeichnung begutachtet. „Grundsätzlich sind Preise sichtbar ausgestellter Sachgüter so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter sie leicht lesen und zuordnen kann“, erklärt Mag. Peter Zinggl vom Konsumentenschutzreferat. „Das bedeutet, dass von derjenigen Stelle, von der die Ware betrachtet werden kann, der für diese Ware verlangte Preis festgestellt werden kann, ohne dass eine Ortsveränderung notwendig ist“, führt Landesrätin Verena Dunst weiter aus. Vorgeschrieben ist auch, dass das Herkunftsland der Ware, in den überprüften Marktständen das Obst, ausgewiesen sein muss. „Der Konsument muss sich darauf verlassen können, dass die Angabe der Herkunft korrekt ist“, betont LR Dunst. Für den Konsumenten nicht ersichtlich muss die Grundpreisauszeichnung bei mobilen Verkaufseinrichtungen und Gelegenheitsmärkten sein.

Im Mai und Juni wurden 21 Obststände kontrolliert, wobei es eine Beanstandung gegeben hat. Weiters wurden in diesen Monaten 211 Kontrollen mit fünf Beanstandungen im Textilhandel und –reinigung durchgeführt und 124 Bäckereien und Konditoreien begutachtet, wobei es vier Beanstandungen gegeben hat. Unternehmer, die sich trotz mehrerer Beanstandungen an die vorgegebenen Preisauszeichnungen nicht halten, werden nach einer Abmahnung in weiterer Folge angezeigt. Die regelmäßigen Kontrollen zeigen Wirkung und der Großteil der Unternehmer hält sich bereits an die vorgeschriebenen Preisauszeichnungsbestimmungen.

Für den Inhalt verantwortlich
Mag.a Margit Fröhlich
Landesmedienservice
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